E-Scooter und Alkohol: Diese Promillegrenzen gelten und das droht bei Verstößen
Der E-Scooter wirkt wie ein harmloses Spielzeug, rechtlich gilt er jedoch als Kraftfahrzeug. Wer nach dem Feiern aufsteigt, riskiert deshalb Bußgeld, Punkte und sogar den Führerschein.
Das Auto bleibt nach dem Abend mit Freunden vernünftigerweise stehen, doch der Leihroller steht direkt vor der Tür. Die kurze Strecke nach Hause erscheint harmlos, und genau hier liegt ein verbreiteter Irrtum. Wer angetrunken mit dem E-Scooter fährt, muss mit ähnlichen Konsequenzen rechnen wie am Steuer eines Pkw. Im schlimmsten Fall ist danach auch der Autoführerschein weg. Dieser Ratgeber zeigt, welche Grenzen gelten, welche Folgen möglich sind und wie Sie gar nicht erst in diese Lage kommen.
Warum der E-Scooter rechtlich kein Fahrrad ist
Viele Menschen ordnen den Tretroller gefühlt dem Fahrrad zu. Das Gesetz sieht das anders: E-Scooter haben einen Motor und zählen deshalb zu den Kraftfahrzeugen. Für Radfahrende gelten beim Alkohol deutlich großzügigere Grenzen, diese lassen sich aber nicht auf den Roller übertragen.
Es spielt auch keine Rolle, ob der Roller Ihnen gehört oder per App gemietet ist. Ebenso wenig zählt, wie kurz die Strecke ist oder wie langsam Sie fahren. Maßgeblich sind der Alkoholwert und Ihr Fahrverhalten zum Zeitpunkt der Kontrolle.
Die Promillegrenzen im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt die typischen Folgen beim ersten Verstoß. Bei Wiederholung fallen die Sanktionen deutlich härter aus.
| Situation | Einstufung | Mögliche Folgen |
|---|---|---|
| Fahranfänger in der Probezeit und Personen unter 21 Jahren: jeder nachweisbare Alkohol | Ordnungswidrigkeit | In der Regel 250 Euro Bußgeld und ein Punkt; in der Probezeit zusätzlich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit |
| Ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen, Fahrfehlern oder Unfall | Straftat möglich | Geld- oder Freiheitsstrafe, Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis |
| Ab 0,5 Promille ohne Auffälligkeiten | Ordnungswidrigkeit | In der Regel 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte |
| Ab 1,1 Promille | Straftat | Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist |
Besonders wichtig ist die zweite Zeile: Auch unterhalb von 0,5 Promille sind Sie nicht automatisch auf der sicheren Seite. Schlangenlinien, ein Sturz oder ein Zusammenstoß können bereits bei niedrigen Werten strafrechtliche Folgen haben.
Was neben der Strafe noch auf Sie zukommen kann
Bußgeld und Punkte sind oft nicht die einzige Belastung. Eine Alkoholfahrt kann weitere, teils teure Folgen haben:
- Führerschein: Ein Fahrverbot oder Entzug gilt auch für das Auto. Das kann besonders dann zum Problem werden, wenn Sie den Wagen für den Arbeitsweg oder im Beruf brauchen.
- Sperre ohne Führerschein: Auch wer keine Fahrerlaubnis besitzt, kann belangt werden. Das Gericht kann festlegen, dass für eine bestimmte Zeit kein Führerschein erteilt werden darf.
- Medizinisch-Psychologische Untersuchung: Bei hohen Werten oder wiederholten Verstößen kann die Behörde vor der Neuerteilung eine solche Begutachtung verlangen.
- Versicherung: Die Haftpflicht reguliert zwar Schäden anderer, kann sich das Geld bei Alkoholfahrten aber teilweise von Ihnen zurückholen. Eigene Schäden bleiben unter Umständen an Ihnen hängen.
- Anbieter: Die Bedingungen von Verleihfirmen untersagen Fahrten unter Alkoholeinfluss in der Regel ebenfalls. Bei einem Unfall kann das zusätzlich Ärger bedeuten.
Warum Alkohol auf dem Roller besonders riskant ist
Die kleinen Räder reagieren empfindlich auf Bordsteinkanten, Schlaglöcher und Straßenbahnschienen. Sie stehen außerdem aufrecht, haben kaum Knautschzone und tragen häufig keinen Helm. Zum sicheren Fahren brauchen Sie daher Gleichgewichtssinn, Reaktionsvermögen und ein gutes Einschätzungsvermögen. Genau diese Fähigkeiten lässt Alkohol schon in kleinen Mengen nach. Gleichzeitig steigt oft die Risikobereitschaft, sodass man sich selbst eher überschätzt. Stürze auf den Kopf oder das Gesicht können schwere Verletzungen verursachen.
So kommen Sie sicher nach Hause
Am einfachsten ist es, die Entscheidung zu treffen, bevor das erste Glas auf dem Tisch steht. Ob Weihnachtsmarkt, Stadtfest oder Firmenfeier: Mit diesen Schritten bleibt der Roller stehen.
- Rückweg vorab festlegen: Prüfen Sie schon vor dem Ausgehen, wann die letzte Bahn oder der Nachtbus fährt.
- Taxi einplanen: Halten Sie eine Taxi-App oder die Nummer eines örtlichen Anbieters bereit und planen Sie die Kosten ein.
- Fahrdienst absprechen: Vereinbaren Sie in der Gruppe, wer nüchtern bleibt oder wer Sie abholen kann.
- Roller stehen lassen: Den eigenen Scooter können Sie am nächsten Tag abholen, sofern Sie dann wieder nüchtern sind. Stellen Sie ihn gut gesichert und so ab, dass er niemanden behindert.
- Am Morgen danach aufpassen: Der Körper baut stündlich nur etwa 0,1 bis 0,15 Promille ab. Nach einer langen Nacht kann der Restalkohol deshalb auch am Vormittag noch messbar sein. Kaffee, Schlaf oder frische Luft beschleunigen den Abbau nicht.
Häufige Fragen
Darf ich nach einem Glas Bier noch E-Scooter fahren?
Das kommt auf Ihr Alter, Ihren Führerscheinstatus und Ihren Alkoholwert an. In der Probezeit und unter 21 Jahren gilt: gar kein Alkohol. Für alle anderen lässt sich der Promillewert kaum zuverlässig selbst abschätzen, da er unter anderem von Körpergewicht, Mageninhalt und Trinkgeschwindigkeit abhängt. Die sicherste Lösung lautet deshalb: Wer trinkt, fährt nicht.
Kann ich meinen Autoführerschein durch eine Rollerfahrt verlieren?
Ja. Ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis betrifft auch das Auto, selbst wenn Sie mit dem Roller unterwegs waren.
Ist Schieben erlaubt, wenn ich getrunken habe?
Wer den ausgeschalteten Roller zu Fuß schiebt, gilt grundsätzlich als Fußgänger und führt kein Fahrzeug. Fahren Sie dabei aber nicht zwischendurch ein Stück, auch nicht auf kurzen Abschnitten.
Gelten die Regeln auch für Mietroller?
Ja. Für die gesetzlichen Grenzen macht es keinen Unterschied, ob Sie einen gemieteten oder einen eigenen E-Scooter fahren.
