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Punkte in Flensburg: Wann sie verfallen und wie Sie den Überblick behalten

Einträge im Fahreignungsregister verschwinden nach festen Fristen von selbst. Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten, wie Sie Ihren Punktestand abfragen und wann sich ein Seminar lohnt.

Autoschlüssel und verschlossener Briefumschlag auf einer Kommode, draußen ein parkendes Auto

Der Bußgeldbescheid ist bezahlt, die Sache scheint erledigt. Doch der Punkt in Flensburg bleibt zunächst bestehen. Wie lange er gespeichert wird, hängt vor allem davon ab, wie schwer der Verstoß wiegt. Wer die Regeln kennt, kann seinen Punktestand besser einschätzen und rechtzeitig reagieren, bevor der Führerschein in Gefahr gerät.

So funktioniert das Punktesystem

Das Fahreignungsregister wird vom Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg geführt. Dort landen nur Verstöße, die für die Verkehrssicherheit relevant sind. Falschparken bringt in der Regel keinen Punkt, während schwerere Verstöße und Verkehrsstraftaten eingetragen werden. Je nach Schwere gibt es einen, zwei oder drei Punkte:

  • Ein Punkt: Ordnungswidrigkeiten, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen
  • Zwei Punkte: besonders schwere Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis
  • Drei Punkte: Straftaten, bei denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine Sperre angeordnet wurde

Diese Tilgungsfristen gelten

Punkte verfallen automatisch, Sie müssen dafür keinen Antrag stellen. Die Frist richtet sich nach der Art des Eintrags:

Art des EintragsPunkteTilgungsfrist
Ordnungswidrigkeit12,5 Jahre
Besonders schwere Ordnungswidrigkeit25 Jahre
Straftat ohne Entzug der Fahrerlaubnis25 Jahre
Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis oder Sperre310 Jahre

Wann die Frist zu laufen beginnt

Maßgeblich ist in der Regel nicht der Tag des Verstoßes, sondern der Tag, an dem die Entscheidung rechtskräftig wird. Legen Sie Einspruch ein, kann sich dieser Zeitpunkt deutlich nach hinten verschieben. Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis gelten für den Fristbeginn besondere Regeln.

Jeder Eintrag hat seine eigene Frist

Neue Verstöße verlängern die Frist älterer Einträge nicht. Ein Beispiel: Sie erhalten im Frühjahr einen Punkt und im darauffolgenden Herbst einen weiteren. Dann läuft für beide Einträge jeweils eine eigene Frist, und der ältere Punkt wird unabhängig vom jüngeren getilgt.

Warum ein Punkt nach Fristablauf noch zählen kann

Nach Ablauf der Tilgungsfrist bleibt ein Eintrag noch ein Jahr lang gespeichert. Diese sogenannte Überliegefrist hat einen praktischen Grund: Für den Punktestand kommt es auf den Tag des Verstoßes an. Ein Verstoß, der vor der Tilgung begangen, aber erst später rechtskräftig wurde, kann deshalb noch mit dem alten Punkt zusammengerechnet werden. Rechnen Sie also nicht zu früh damit, dass ein Punkt keine Rolle mehr spielt.

Punktestand kostenlos abfragen

Sie können beim Kraftfahrt-Bundesamt jederzeit kostenlos Auskunft über Ihre Einträge verlangen. Eine Abfrage am Telefon ist nicht möglich, weil Sie Ihre Identität nachweisen müssen. Üblich sind diese Wege:

  • online mit einem Ausweis mit aktivierter Online-Funktion
  • schriftlich per Post mit einem Identitätsnachweis
  • persönlich vor Ort beim Kraftfahrt-Bundesamt

Die aktuellen Formulare und Anforderungen finden Sie auf der Website der Behörde. Nutzen Sie möglichst diese offizielle Quelle: Private Anbieter verlangen für die Vermittlung teilweise Gebühren, obwohl die Auskunft selbst nichts kostet.

Was bei steigendem Punktestand passiert

Die Fahrerlaubnisbehörde reagiert in drei Stufen:

  1. Vier bis fünf Punkte: Sie werden schriftlich ermahnt und auf das freiwillige Fahreignungsseminar hingewiesen.
  2. Sechs bis sieben Punkte: Sie erhalten eine Verwarnung. Ein Punkteabzug durch das Seminar ist dann nicht mehr möglich.
  3. Acht Punkte oder mehr: Die Fahrerlaubnis wird entzogen.

Ermahnung und Verwarnung sind gebührenpflichtig. Nach dem Entzug können Sie frühestens nach sechs Monaten eine neue Fahrerlaubnis beantragen. In der Regel müssen Sie dann auch ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten vorlegen. Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in der Probezeit gelten zusätzliche Regeln, die schon bei einzelnen Verstößen greifen können.

Punkte aktiv abbauen: Das leistet das Seminar

Eine Möglichkeit, den Punktestand selbst zu senken, ist das freiwillige Fahreignungsseminar. Es verbindet verkehrspädagogische und verkehrspsychologische Einheiten und bringt einen Punkt Abzug. Dafür gelten klare Grenzen:

  • Ihr Punktestand muss zwischen einem und fünf Punkten liegen.
  • Der Abzug ist nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich.
  • Das Seminar muss vollständig absolviert werden.

Die Kosten unterscheiden sich je nach Anbieter und Region, daher lohnt sich ein Vergleich. Sinnvoll ist das Seminar vor allem, wenn Sie bereits nahe an der Verwarnungsstufe liegen oder ein Punkt in absehbarer Zeit nicht verfällt. Prüfen Sie vor der Anmeldung Ihren aktuellen Stand. Denken Sie auch an Verfahren, die noch laufen: Sie können Ihren Punktestand verändern, obwohl sie in der Auskunft noch nicht auftauchen.

Häufige Fragen

Muss ich die Löschung meiner Punkte beantragen?

Nein. Einträge werden nach Ablauf der Tilgungs- und Überliegefrist automatisch gelöscht.

Verlängert ein neuer Verstoß die Frist alter Punkte?

Nein. Jeder Eintrag wird für sich getilgt. Der neue Verstoß kann aber zu Ihrem aktuellen Punktestand hinzukommen und die nächste Maßnahmenstufe auslösen.

Bekomme ich Bescheid, wenn ein Punkt gelöscht wurde?

Damit sollten Sie nicht rechnen. Wenn Sie sichergehen möchten, fordern Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt eine aktuelle Auskunft an.

Kann ich mit sechs Punkten noch ein Seminar besuchen?

Die Teilnahme bringt dann keinen Punkteabzug mehr. Ob ein freiwilliger Besuch für Sie trotzdem sinnvoll ist, müssen Sie selbst abwägen. Ihr Punktestand ändert sich dadurch aber nicht.