Rente versteuern: Das können Ruheständler absetzen!

Für viele ist es ein Ärgernis: Rentner müssen heutzutage ihre Rente versteuern, wenn sie den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Aber es gibt Möglichkeiten, die Steuerlast ab Renteneintritt zu verringern. Hier gibt es zu erfahren, was das Finanzamt als steuermindernd anerkennt.

Brille, Zahnersatz und Co: Außergewöhnliche Belastungen

Finanzielle Aufwendungen für die eigene Gesundheit werden vom Fiskus in der Regel als außergewöhnliche Belastungen anerkannt. Dazu gehören Arztfahrten, Fahrten ins Krankenhaus sowie das Taxi zur Physiotherapie. Ebenfalls angeben sollten Rentner alle Ausgaben für die Brille, das Hörgerät oder den Zahnersatz.Klempner, Maler, Maurer: Handwerkerleistungen
Wer Handwerker beauftragt, kann die Rechnung absetzen und bekommt etwas vom Finanzamt zurück. Eine Rohrreinigung, Reparaturen vom Dachdecker, Heizungswartungen oder Arbeiten an den Wänden sind ebenso abzugsfähig wie ein Schlüsseldienst. Wichtig: Barzahlungen sind nicht absetzbar, genauso wenig die Materialkosten.

Kirchen und Vereine: Sonderausgaben

Vereinsbeiträge, Kirchensteuern sowie Spenden können Rentner ebenfalls von der Steuer absetzen.

Putzfrau, Gärtner, Hausmeister: Haushaltsnahe Dienstleistungen

Wer als Rentner eine Haushaltshilfe beschäftigt, Berufskleidung reinigen lässt oder die Gartenpflege in Auftrag gibt, kann die Ausgaben dafür bei der Steuer gegenrechnen. Auch die Kosten für den Hausmeister lassen sich absetzen – sie finden sich in der Nebenkostenabrechnung.

Steuererklärung einreichen

Wer als Rentner noch ein Gewerbe betreibt, etwa in der Forst- oder Landwirtschaft, muss seine Steuererklärung elektronisch übermitteln. Dasselbe gilt für selbstständige Pensionäre. Die elektronische Abgabe erfolgt über eine der vielen kommerziell erhältlichen Steuerprogramme oder über das Elster-Programm des Finanzamts. Alle anderen können ihre Steuererklärung wie früher auf dem Papier beim Finanzamt einreichen.

Steuerpflicht und Grundfreibetrag für Rentner

Eine fixe Rentenhöhe, ab der Steuern zu zahlen sind, gibt es nicht. Vielmehr werden alle Einkünfte eines Rentners zu einem Gesamteinkommen addiert. Dazu gehören die Betriebsrente Erwerbsminderungsrente, gesetzliche Rente, Pensionen und die private Vorsorgerente.
Dann gibt es einen Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe ein Rentner keine Steuer zahlen muss. Für 2020 beträgt der Grundfreibetrag 9.408 Euro. Bei Ehepaaren gilt die doppelte Summe.
Die Höhe der Steuer ist vom jährlichen Einkommen abhängig. Gibt es eine Rentenerhöhung, hat das höhere Steuern zur Folge, denn jährliche Rentenerhöhungen sind zu hundert Prozent steuerpflichtig.
Abgegeben werden muss die Steuererklärung immer bis zum 31.07. des Folgejahres.

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