Was bleibt 2020 im Portemonnaie?

Düsseldorf – Trotz der konjunkturellen Eintrübung in

Deutschland: 2020 dürfte für die meisten Bundesbürger finanziell

wieder ein gutes Jahr werden. Die Löhne und Gehälter der

Beschäftigten werden wohl noch einmal spürbar steigen. Und auch die

Rentner dürften sich etwas mehr leisten können.

«Die meisten Verbraucher werden mehr Geld im Portemonnaie haben»,

prognostizierte der Konjunkturexperte Torsten Schmidt vom RWI –

Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung in Essen im Gespräch mit

der Deutschen Presse-Agentur. Denn der Arbeitsmarkt werde sich trotz

einiger Probleme in der deutschen Industrie auch 2020 relativ robust

entwickeln, und die Inflation bleibe niedrig. Gestützt wird diese

Einschätzung auch vom Herbstgutachten der führenden deutschen

Wirtschaftsforschungsinstitute. Es geht davon aus, dass die reale

Kaufkraft der privaten Haushalte im kommenden Jahr um rund 1,5

Prozent steigen wird.

Mindestlohn und Rente steigt

Geringverdiener werden 2020 davon profitieren, dass der gesetzliche

Mindestlohn zum 1. Januar von derzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro

Stunde steigt. Auch für Auszubildende ist von 2020 an erstmals eine

nach Ausbildungsjahren gestaffelte Mindestvergütung vorgesehen. Wer

im kommenden Jahr seine Lehre beginnt, soll mindestens 515 Euro im

Monat bekommen. Rund elf Prozent der Ausbildungsbetriebe müssen

deshalb künftig für ihre Azubis tiefer in die Tasche greifen.

Auch die mehr als 21 Millionen Rentner können im Sommer mit mehr Geld

rechnen. Zum 1. Juli 2020 dürften die Renten in Westdeutschland um

3,15 Prozent und in Ostdeutschland um 3,92 Prozent steigen, wie aus

dem
Rentenversicherungsbericht 2019 hervorgeht. Eine monatliche Rente von 1000 Euro, die nur auf West-Beiträgen beruht, dürfte sich dadurch um 31,50 Euro erhöhen, eine gleich hohe Rente mit Ost-Beiträgen um 39,20 Euro. Endgültig wird über die Rentenanpassung allerdings erst im nächsten Frühjahr entschieden, wenn die genauen Zahlen der Lohnstatistik vorliegen.

Inflationsausgleich

Den Bundesbürgern kommt dabei zugute, dass sich der Staat beim

Zugriff auf das zusätzlich verdiente Geld zumindest ein Stück weit

zurückhält. Die Einkommensgrenzen für alle Steuersätze steigen 2019

um 1,95 Prozent. Damit soll die Inflation ausgeglichen werden. Der

Grundfreibetrag in der Einkommenssteuer erhöht sich für Ledige auf

9408 Euro, ein Plus von 240 Euro im Vergleich zu 2019. Für

Verheiratete gilt der doppelte Betrag.

Auch wer Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im

Alter bezieht, bekommt im neuen Jahr 1,88 Prozent mehr Geld. Vom 1.

Januar an steigt der
Regelsatz für Alleinstehende um 8 Euro auf 432

Euro im Monat.

Entlastungen bei Pflegekosten

Einige Neuregelungen an anderer Stelle dürften sich ebenfalls positiv

auf die Finanzlage der Bürger auswirken. So sinken die Beiträge zur

Arbeitslosenversicherung vom 1. Januar an erneut um 0,1 Punkte auf

dann 2,4 Prozent. Für Arbeitgeber und Beschäftigte bedeute dies eine

Entlastung von jeweils rund 600 Millionen Euro pro Jahr, betonte die

Bundesregierung.

Gute Nachrichten bringt das neue Jahr auch vielen Bundesbürgern, die

sich bislang an den Pflegekosten für ihre Eltern beteiligen mussten.

Denn nach dem neuen Angehörigen-Entlastungsgesetz werden

unterhaltspflichtige Angehörige erst von einem Jahresbruttoeinkommen

von mehr als 100 000 Euro an für die Kosten der Pflege mit

herangezogen. «In etwa 90 Prozent der Fälle werden Angehörige nicht

mehr an den Pflegekosten beteiligt werden», prognostiziert die

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Doch manches wird im kommenden Jahr natürlich auch teurer. So wird

auch 2019 die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der in der

Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung Sozialbeiträge gezahlt

werden müssen, wieder angehoben. Der vom Arbeitnehmer zu tragende

Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung etwa steigt

dadurch nach Berechnungen der Verbraucherzentrale NRW von 331,24 Euro

auf 342,19 Euro im Monat. Allerdings trifft dies nur

Besserverdienende.


(dpa)

(dpa)