Krankengeld sichern: So melden Sie eine Folge-Krankschreibung richtig
Bei längerer Krankheit können eine Lücke in der Krankschreibung oder eine verspätete Meldung das Krankengeld gefährden. Dieser Ratgeber zeigt, welche Fristen gelten und wie Sie sie zuverlässig einhalten.
Eine längere Krankheit kostet Kraft, und Papierkram ist dann meist das Letzte, woran man denken möchte. Trotzdem lohnt sich ein genauer Blick auf den Kalender: Sobald die Krankenkasse statt des Arbeitgebers zahlt, können schon kleine Versäumnisse dazu führen, dass Geld ausbleibt. Mit etwas Vorbereitung lassen sich die typischen Stolperfallen jedoch gut vermeiden.
Vom Lohn zum Krankengeld: Was sich nach einigen Wochen ändert
Angestellte erhalten bei Arbeitsunfähigkeit zunächst ihr Gehalt weiter. Diese Entgeltfortzahlung dauert wegen derselben Erkrankung in der Regel bis zu sechs Wochen. Danach können gesetzlich Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld diese Leistung von ihrer Krankenkasse bekommen. Sie fällt üblicherweise niedriger aus als das bisherige Nettogehalt und ist zeitlich begrenzt.
Mit dem Wechsel ändert sich auch Ihre Aufmerksamkeit: Die Krankenkasse muss lückenlos nachvollziehen können, dass Sie weiterhin arbeitsunfähig sind. Dabei kommt es auf zwei verschiedene Dinge an, die oft verwechselt werden.
Zwei Regeln, die Sie auseinanderhalten sollten
1. Die Krankschreibung darf keine Lücke haben
Die weitere Arbeitsunfähigkeit muss rechtzeitig ärztlich festgestellt werden. Spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Enddatum sollte die Folgebescheinigung vorliegen. Samstage zählen dabei nicht als Werktage. Endet die Krankschreibung an einem Freitag, genügt also grundsätzlich ein Arzttermin am Montag. Sicherer ist es dennoch, den Termin früher zu legen, am besten noch vor Ablauf der aktuellen Bescheinigung.
2. Die Krankenkasse muss rechtzeitig informiert sein
Unabhängig vom Arzttermin muss die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse innerhalb einer Woche gemeldet werden. Geht die Meldung zu spät ein, kann das Krankengeld für die Zeit bis zum Eingang ruhen. Es wird dann also nicht ausgezahlt, auch wenn Sie tatsächlich krank waren.
So berechnen Sie die Wochenfrist
Der Tag, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit beginnt, wird bei der Frist nicht mitgezählt. Gezählt wird ab dem Tag danach. Das bedeutet in der Praxis:
| Beginn der weiteren Arbeitsunfähigkeit | Erster Tag der Frist | Letzter Tag der Frist |
|---|---|---|
| Mittwoch | Donnerstag | Mittwoch der Folgewoche |
| Donnerstag | Freitag | Donnerstag der Folgewoche |
Wichtig: Entscheidend ist in der Regel nicht, wann Sie etwas abgeschickt haben, sondern wann es bei der Krankenkasse ankommt. Planen Sie deshalb nie mit dem letzten Tag, vor allem nicht auf dem Postweg. Falls Ihre Kasse eine Frist anders berechnet als Sie, lassen Sie sich die Berechnung schriftlich erläutern und prüfen Sie sie anhand der Daten auf der Bescheinigung.
Elektronische Krankschreibung: Bequem, aber nicht immer automatisch
Kassenärztliche Praxen übermitteln die Daten der Arbeitsunfähigkeit normalerweise elektronisch an die Krankenkasse. Für viele Versicherte entfällt dadurch das Einreichen auf Papier. Ganz aus dem Blick verlieren sollten Sie das Thema trotzdem nicht, denn es gibt Situationen, in denen die Übermittlung nicht funktioniert oder gar nicht vorgesehen ist:
- Die Praxis hat eine technische Störung und stellt ersatzweise eine Papierbescheinigung aus.
- Sie sind bei einer Privatärztin oder einem Privatarzt in Behandlung.
- Die Krankschreibung stammt aus dem Ausland.
In diesen Fällen sollten Sie selbst dafür sorgen, dass die Bescheinigung fristgerecht bei der Krankenkasse eingeht. Fragen Sie im Zweifel direkt in der Praxis nach, ob die Daten elektronisch versendet wurden.
Ihre Checkliste für lange Krankheitsphasen
- Enddatum notieren: Tragen Sie das Ende jeder Krankschreibung sofort in Ihren Kalender ein.
- Folgetermin früh vereinbaren: Klären Sie möglichst schon beim aktuellen Besuch, wann Sie wiederkommen sollen.
- Eingang prüfen: Viele Krankenkassen zeigen eingegangene Bescheinigungen in ihrer App oder im Online-Postfach an. Alternativ hilft ein kurzer Anruf.
- Schnelle Wege nutzen: Papierbescheinigungen lassen sich oft per App hochladen. Fragen Sie Ihre Kasse, welche Wege sie akzeptiert.
- Nachweise aufbewahren: Heben Sie Kopien, Fotos, Upload-Bestätigungen und Einlieferungsbelege auf.
- Vertretung regeln: Wenn Sie selbst nicht dazu in der Lage sind, kann eine Vertrauensperson Termine und Post für Sie im Blick behalten.
Wenn die Krankenkasse nicht zahlt
Bleiben Sie ruhig, aber handeln Sie zügig. Lassen Sie sich die Entscheidung schriftlich geben und vergleichen Sie die genannten Daten mit Ihren Unterlagen. Gegen einen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Die Frist dafür steht in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Schreibens und beträgt üblicherweise einen Monat.
Unterstützung bieten unter anderem Sozialverbände, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland sowie Anwältinnen und Anwälte für Sozialrecht. Eine Beratung ist besonders sinnvoll, wenn durch eine Lücke der gesamte Krankengeldanspruch infrage steht, etwa weil Ihr Arbeitsverhältnis bereits beendet ist. Das Ergebnis hängt immer vom Einzelfall ab.
Häufige Fragen
Reicht es, wenn ich die Bescheinigung am letzten Tag der Frist in den Briefkasten werfe?
Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Maßgeblich ist grundsätzlich der Eingang bei der Krankenkasse. Nutzen Sie kurz vor Fristende besser einen schnelleren Weg, den Ihre Kasse akzeptiert.
Muss ich mich trotz elektronischer Krankschreibung um etwas kümmern?
Ja, die rechtzeitige ärztliche Feststellung bleibt Ihre Aufgabe. Zudem ist es sinnvoll, den Eingang bei der Krankenkasse zu kontrollieren, besonders wenn Sie auf Krankengeld angewiesen sind.
Was passiert, wenn ich einen Tag zu spät beim Arzt war?
Dann kann eine Lücke entstehen, die je nach Situation Folgen für den Anspruch hat. Sprechen Sie umgehend mit Ihrer Krankenkasse und lassen Sie sich bei einer Ablehnung beraten.
Bekomme ich Krankengeld unbegrenzt?
Nein, die Bezugsdauer ist begrenzt. Wie lange Sie Krankengeld erhalten können, hängt unter anderem von der Erkrankung und früheren Zeiten der Arbeitsunfähigkeit ab. Ihre Krankenkasse kann Ihnen dazu Auskunft geben.


