Risikolebensversicherung: So finden Sie den passenden Schutz zum fairen Preis
Wenn ein Einkommen wegfällt, kann das eine Familie schnell in Geldnot bringen. Hier erfahren Sie, wer eine Risikolebensversicherung braucht, wie Sie Summe und Laufzeit festlegen und woran Sie einen guten Tarif erkennen.
Über den eigenen Tod spricht niemand gern. Trotzdem lohnt sich eine nüchterne Frage: Könnten Ihre Angehörigen die Miete oder den Immobilienkredit weiter bezahlen, wenn Ihr Einkommen plötzlich fehlt? Lautet die Antwort „eher nicht“, kann eine Risikolebensversicherung die Lücke schließen. Sie zahlt beim Tod der versicherten Person die vereinbarte Summe aus. Weil sie kein Sparprodukt ist, bleibt der Beitrag für viele Haushalte gut tragbar, besonders bei jungen, gesunden Menschen.
So funktioniert die Absicherung
Das Prinzip ist einfach: Sie vereinbaren eine Versicherungssumme und eine Laufzeit. Stirbt die versicherte Person in dieser Zeit, erhalten die im Vertrag genannten Begünstigten das Geld. Endet der Vertrag ohne Leistungsfall, wird in der Regel nichts ausgezahlt. Genau deshalb ist dieser Schutz meist deutlich günstiger als eine kapitalbildende Lebensversicherung, bei der ein Teil des Beitrags in den Vermögensaufbau fließt.
Für wen sich der Vertrag besonders eignet
Entscheidend ist, ob jemand finanziell von Ihnen abhängt. Das trifft häufig auf diese Gruppen zu:
- Eltern: Vor allem, wenn eine Person den Großteil des Familieneinkommens verdient oder die Kinder noch lange versorgt werden müssen.
- Alleinerziehende: Hier gibt es oft keinen zweiten Verdienst, der einen Ausfall auffangen könnte.
- Kreditnehmer: Wer ein Haus oder eine Wohnung finanziert, schützt die Mitverpflichteten und Erben vor einer Restschuld, die sie allein nicht tragen können.
- Selbstständige: Sie haben oft nur eine geringe gesetzliche Absicherung und nutzen die Police teils auch, um Geschäftskredite oder Partner abzusichern.
- Unverheiratete Paare: Sie sind gesetzlich kaum gegenseitig abgesichert und sollten ihre Vorsorge besonders bewusst regeln.
Wer dagegen keine Angehörigen versorgt und keine gemeinsamen Schulden hat, braucht diesen Vertrag meist nicht.
Summe und Laufzeit richtig festlegen
Beide Werte bestimmen den Beitrag maßgeblich mit, deshalb sollten Sie sie an Ihrem tatsächlichen Bedarf ausrichten. Beginnen Sie mit einer einfachen Rechnung:
- Notieren Sie alle laufenden Ausgaben Ihres Haushalts.
- Ziehen Sie ab, was weiterhin hereinkäme, etwa das Einkommen des Partners oder mögliche Hinterbliebenenrenten.
- Multiplizieren Sie die verbleibende Lücke mit der Zahl der Jahre, die überbrückt werden sollen.
- Addieren Sie offene Kredite und geplante größere Ausgaben, zum Beispiel für die Ausbildung der Kinder.
- Ziehen Sie vorhandene Rücklagen und bestehende Absicherungen ab.
Als grobe Orientierung wird oft das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens genannt. Eine persönliche Rechnung ersetzt dieser Richtwert aber nicht. Bei der Laufzeit hilft die Frage, wann der Bedarf voraussichtlich endet:
| Lebenslage | Sinnvolles Vertragsende |
|---|---|
| Familie mit kleinen Kindern | Wenn das jüngste Kind finanziell auf eigenen Beinen steht |
| Immobilienfinanzierung | Wenn der Kredit voraussichtlich getilgt ist |
| Selbstständigkeit mit Geschäftskredit | Wenn das Darlehen abbezahlt ist |
| Partner ohne eigenes Einkommen | Wenn dessen Altersversorgung gesichert ist |
Bei einem Darlehen kann eine jährlich fallende Versicherungssumme passen, weil auch die Restschuld sinkt. Das spart Beitrag. Soll der Vertrag zusätzlich die Familie versorgen, ist eine gleichbleibende Summe meist die bessere Wahl.
Woran Sie einen guten Tarif erkennen
Die Beiträge können sich für dieselbe Leistung erheblich unterscheiden. Holen Sie deshalb mehrere Angebote ein und achten Sie dabei auf diese Punkte:
- Zahlbeitrag und Bruttobeitrag: Der aktuelle Zahlbeitrag wird durch Überschüsse gesenkt, die nicht garantiert sind. Der Versicherer darf ihn bis zur Höhe des Bruttobeitrags anheben. Vergleichen Sie daher beide Werte.
- Nachversicherungsgarantie: Sie erlaubt es, die Summe bei Ereignissen wie Heirat, Geburt oder Hauskauf ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
- Verlängerungsoption: Sie ist nützlich, wenn sich etwa die Kreditlaufzeit ändert.
- Zahlweise: Jährliche Zahlung ist bei vielen Anbietern günstiger als monatliche.
Auch Alter, Gesundheit, Beruf und Rauchgewohnheiten beeinflussen den Preis. Ein früher Abschluss kann daher günstiger sein, solange keine Vorerkrankungen vorliegen.
Typische Fehler beim Abschluss vermeiden
Die häufigste Stolperfalle sind die Gesundheitsfragen. Beantworten Sie diese vollständig und wahrheitsgemäß, und schauen Sie im Zweifel in Ihre Patientenunterlagen. Falsche Angaben können den Versicherungsschutz gefährden. Das trifft Ihre Angehörigen dann ausgerechnet im Ernstfall.
Prüfen Sie außerdem, wer im Vertrag als Bezugsberechtigter steht, und aktualisieren Sie diese Angabe nach einer Trennung oder Heirat. Unverheiratete Paare sollten sich zur sogenannten Über-Kreuz-Versicherung informieren: Dabei schließt jeder Partner den Vertrag auf das Leben des anderen ab. So lässt sich häufig vermeiden, dass auf die Auszahlung Erbschaftsteuer anfällt.
Häufige Fragen
Lohnt sich eine Risikolebensversicherung auch für zwei Verdiener?
Das kann sinnvoll sein, wenn gemeinsame Kinder oder Kredite nur mit beiden Einkommen zu stemmen sind. Rechnen Sie am besten für beide Personen getrennt durch, was beim Wegfall eines Gehalts fehlen würde.
Was passiert, wenn ich die Beiträge nicht mehr zahlen kann?
Dann erlischt der Schutz, wenn Sie nichts unternehmen. Sprechen Sie frühzeitig mit dem Versicherer, denn je nach Tarif sind etwa eine Stundung oder eine Beitragsfreistellung mit verringertem Schutz möglich.
Kann ich trotz Vorerkrankung einen Vertrag abschließen?
Oft ja, möglicherweise aber nur mit Risikozuschlag oder Einschränkungen. Manche Anbieter lehnen einen Antrag auch ab. Eine anonyme Risikovoranfrage über einen unabhängigen Berater kann klären, welche Chancen Sie haben, ohne dass eine Ablehnung aktenkundig wird.
Kann ich den Vertrag vorzeitig beenden?
Ja, eine Kündigung ist grundsätzlich möglich. Weil der Vertrag nicht dem Sparen dient, erhalten Sie dabei in der Regel kaum oder gar kein Geld zurück. Kündigen Sie einen bestehenden Vertrag erst, wenn ein neuer Schutz verbindlich zugesagt ist oder der Bedarf tatsächlich entfallen ist.
