Bundestag beschließt umfangreicheren Kostenschutz für Netz-Kunden

Verbesserte Schutzmaßnahmen sollen Verbraucher künftig besser vor Kostenfallen im Internet schützen. Um unseriöse Praktiken einzudämmen, verabschiedete der Bundestag eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches.Demnach muss der Kunde vor dem Abschluss eines Online-Vertrages klar über die Kosten der Produkte informiert werden. Eine Schaltfläche mit der Angabe „zahlungspflichtig bestellen“ muss vor dem Absenden angeklickt werden und soll zusätzliche Klarheit bringen. Auch Einzelheiten wie Lieferkosten, Preis und Mindestlaufzeiten müssen angezeigt werden.

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) spricht von wichtigem Schritt

Die Änderung wird weitestgehend positiv aufgenommen. Von einem wichtigen Schritt zu mehr Sicherheit und Transparenz für die Verbraucher spricht etwa Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).