Aus den Schulden rauskommen

SchuldenHohe Schulden sind bedrückend. Das gilt besonders, wenn das an die Bank bezahlte Geld ausschließlich der Zinszahlung und nicht der Kredittilgung dient. Der Weg aus einer Verschuldung gelingt nur wenigen Haushalten ohne professionelle Hilfe, welche von kirchlichen und staatlichen Trägern ebenso wie von auf das Schuldrecht spezialisierten Rechtsanwälten angeboten wird.

 


Ausgaben verringern und Einnahmen erhöhen

  • Der erste Weg aus den Schulden führt über eine Verringerung der Ausgaben. Wenn Verbraucher ein Haushaltsbuch führen, stellen sie fest, dass sie für überteuerte Spontankäufe zu viel Geld ausgeben. Eine sorgfältige und konsequent eingehaltene Finanzplanung verringert die monatlichen Ausgaben spürbar.
  • Eine Erhöhung der Einnahmen durch eine Nebentätigkeit verringert die Schuldenlast bei gleichzeitiger Wahrung der Ausgabedisziplin deutlich.
  • Eine Umschuldung als Maßnahme zur Verringerung der Zinsbelastung kann sinnvoll sein, muss aber einschließlich der zu bezahlenden Vorfälligkeitsentschädigungen genau durchgerechnet werden. In jedem Fall hilfreich für den Schuldenabbau ist die Umwandlung des Dispositionskredites in ein Verbraucherdarlehen.

Zusätzlich sollten Haushalte ihre Bank um die Verringerung oder vorläufige Aufhebung des Dispos bitten, damit sie nicht erneut der Versuchung zu dessen Ausnutzung nachgeben. Das Bestreben zur Tilgung aller Schulden ist ehrenvoll, bei einer deutlichen Überschuldung aber nicht erfolgreich.

Bei Überschuldung hilft die Privatinsolvenz

Die Tilgung der Schulden aus eigener Kraft ist anzustreben, bei einer deutlichen Überschuldung jedoch nicht möglich. In diesem Fall bietet die Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung die Möglichkeit, künftig wieder ein schuldenfreies Leben zu führen. Hierzu wenden sich die Mitarbeiter der Schuldnerberatung in München im Auftrag ihrer Klienten zunächst an die Gläubiger und versuchen, diese zu einer einvernehmlichen Lösung zu bewegen. Diese besteht in einem teilweisen Verzicht auf die Forderungen, so dass der Klient den von ihm tatsächlich tragbaren Teil der Schulden tilgt und den Rest erlassen bekommt. Wenn die Gläubiger das außergerichtliche Einigungsverfahren ebenso wie einen anschließend vom Gericht erlassenen Schuldenregulierungsplan ablehnen, wird das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Nachdem zunächst das verwertbare Vermögen und sechs Jahre lang das pfändbare Einkommen für die Schuldenregulierung verwendet wurde, erfolgt eine Restschuldbefreiung, so dass der früher verschuldete Verbraucher wieder ein schuldenfreies Leben führen kann. Die sechs Jahre werden als Wohlverhaltensphase bezeichnet, wobei zum Wohlverhalten neben der pünktlichen Ratenzahlung auch die ehrliche Angabe einer verbesserten Einkommenssituation gehört.
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