Anders Breivik wegen Terrorismus angeklagt – Höchststrafe 21 Jahre Haft

Sieben Monate nach den Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya wurde Andres Breivik heute offiziell wegen Terrorismus angeklagt. Der Norweger hatte im Vorfeld zugegeben 77 Menschen ermordet und 151 weitere verletzt zu haben. Medizinische Experten sind sich über den mentalen Zustand Breiviks nicht einig. Ab April soll der mutmaßliche Terrorist vor Gericht stehen.

Die Anwälte von Andres Behring Breivik traten heute den Weg zum seinem Gefängnis in Ila, einem Vorort von Oslo an, um ihn über die Anklageschrift zu unterrichten. Wie erwartet wird der 33-Jährige nach einem Paragraphen im Norwegischen Anti-Terror-Gesetz, welches sich auf Gewaltakte, die die Funktion der Regierung behindern oder Ängste in der Bevölkerung schüren sollen, angeklagt.

„Der Angeklagte beging schwerwiegende Verbrechen in einer Dimension mit der wir noch keine Erfahrung in der Gesellschaft der heutigen Zeit haben,“ sagte der Ankläger gegenüber der Presse in Oslo.

Breveiks Zurechnungsfähigkeit wird weiterhin angezweifelt

Unabhängig vom Urteil der rechtspsychiatrischen Gutachter über Breiveiks Geisteszustand, soll der mutmaßliche Terrorist am 16. April vor Gericht erscheinen. Gegenwärtig sind Experten unterschiedlicher Meinung was die Zurechnungsfähigkeit des 33-Jährigen betrifft. Nach 13 Gesprächen hatte ein vom Gericht beorderter psychatrischer Gutachter im vergangenen Jahr Breveik für geisteskrank und somit nicht voll schuldfähig erklärt. Laut seinem Bericht lebte Breivik „in seinem eigenen wahnhaften Universum, wo alle seine Gedanken und Taten von seinen Wahnvorstellungen geleitet sind.“

Andere Gutachter, die Breivik ebenfalls untersucht haben, stimmten dieser Einschätzung nicht zu. Ihnen zufolge sei Breivik weder psychotisch noch schizophren und brauche keinerlei Medikamente um eventuelle psychische Krankheiten auszubalancieren.

Höchststrafe für Breivik wären 21 Jahre Haft

Sollte Breivik nach dem norwegischen Anti-Terror-Gesetz verurteilt werden, droht ihm eine Höchststrafe von 21 Jahren Gefängnis. Die Ankläger hatte in der letzten Woche mitgeteilt, sie wären bereit zu akzeptieren, dass Breivik geisteskrank sei und daher nicht für seine Taten zur Verantwortung gezogen werden kann. Die Anklage würde in dem Fall nicht auf einer Gefängnisstrafe bestehen. Sollte sich die Einschätzung der psychatrischen Experten bis zum Ende des Prozesses ändern oder neue Fakten in dem Fall ans Licht kommen, wolle die Anklage ihre Forderung überdenken, hieß es.

Der Staatsanwalt Tor-Aksel Busch meinte zum Fall Breivik: „So wie der Fall zum Zeitpunkt der Anklageerhebung aussieht, gibt es keine Grundlage für eine Forderung nach einer regulären Gefängnisstrafe.“ Es müsse aber aus der Anklageschrift ersichtlich sein, dass die Ankläger sich das Recht vorbehielten eine Haftstrafe oder Verwahrung für die Dauer von 21 Jahren zu fordern, erklärte Busch weiter.

Zweifach grausam: Anschläge in Oslo und auf der Insel Utøya

Die Anschläge, die Andres Breivik am 22. Juli 2011 in Oslo und auf der Insel Utøya durchführte waren das tragischste Ereignis was Norwegen seit dem Zweiten Weltkrieg erlebt hat. Die Anschlägen forderten 77 Todesopfer, 151 Menschen wurden verletzt und die Narben, die sie im norwegischen Volk hinterlassen haben, sind tief.

Nachdem Breivik sich als Polizist verkleidet hatte, dentonierte er im Regierungsviertel von Oslo eine Autobombe und tötete damit acht Menschen. Dann, noch immer in Verkleidung, fuhr Breivik zur Insel Utøya, auf der ein Sommercamp der jungen Sozialdemokraten stattfand. Mehr als eine Stunde lang durchkämte der 33-Jährige die Insel und erschoss 69 Menschen, hauptsächlich Teenager, die glaubten es handle sich um einen Polizisten. Breivik selbst nannte rechtsextreme Motive für seine Tat.