Wulff soll Ehrensold nur unter Auflagen bekommen

Die schwarz-gelbe Koalition will dem zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff den Ehrensold nur unter bestimmten Bedingungen zukommen lassen; dieser Entscheidung steht die, auch für einen Bundespräsidenten geltende, Unschuldsvermutung und der „verfassungsrechtliche Status“ des Amtes gegenüber.

Nach Angaben der „Financial Times Deutschland“ will die schwarz-gelbe Koalition Christian Wulff den Ehrensold, auch Ruhegehalt, genannt, nur unter Auflagen bewilligen, da er lediglich bei Rücktritten aus politischen oder gesundheitlichen Gründen gezahlt werde; ein Rücktritt aus persönlichen Gründen berechtige nicht für einen Erhalt des Geldes, wie ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages nach langer Kontroverse nun entschied.

Wulff darf nicht in der Wirtschaft arbeiten

Die Union plant, die Zahlung des Ehrensoldes einzustellen, sobald Wulff einen Posten in der Wirtschaft annimmt, wie die „FDT“ berichtete.

Wulff darf sich nicht strafbar gemacht haben

Solange die Staatsanwaltschaft keinen Strafbefehl gegen Wulff erlässt, gilt die Unschuldsvermutung. Sollte aber festgestellt werden, dass er sich strafrechtlich relevante Verfehlungen zuschulden kommen ließ, müsse ihm das Ehrengold in Höhe von 199 000 Euro p.a. entzogen werden.

Die tatsächlichen Kosten liegen noch höher, da ein ehemaliger Bundespräsident auch Anspruch auf ein Büro mit Sekretariat, persönlichem Referenten und einem Chauffeur hat.

Politische Beamte haben immer ein Anrecht auf Versorgung

Obgleich das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zu dem Schluss kommt, dass Wulff aufgrund der Gründe seines Rücktrittes kein Ehrengold zusteht, verweist es darauf, dass der „verfassungsrechtliche Status“ des Amtes, Wulff Anspruch auf eine Versorgung, die der eines politischen Beamten entspricht, verleiht. Das bedeutet, er bekommt für mindestens drei Monate und maximal drei Jahre 71,75 Prozent vom Ehrengold.