Worauf es bei einer Unfallversicherung ankommt

Berlin – Eine private Unfallversicherung zahlt, wenn ein Mensch invalide wird. Also zum Beispiel ein Auge oder einen Daumen verliert. Die Versicherung greift nicht, wenn das Unfallopfer wieder vollständig gesund wird.

Ob eine Unfallversicherung überhaupt sinnvoll ist, sollten Verbraucher genau abwägen. Unfälle sind nur ganz selten der Grund für eine Behinderung, deutlich häufiger ist eine Krankheit die Ursache. Schutz bietet dann die Berufsunfähigkeitsversicherung, die jedoch teurer ist – und die nicht jeder bekommt.

Das Angebot an Unfallpolicen ist unübersichtlich. Wer schon lange einen alten Vertrag hat, sollte prüfen, ob sich ein Wechsel des Anbieters lohnt. Das spart häufig Geld, und die Konditionen sind besser, wie
Stiftung Warentest erklärt. Sie hat 117 Tarife getestet («Finanztest» Ausgabe 10/18). Darauf kommt es an:

– Preis-Leistung: 11 von 117 Tarifen schnitten «sehr gut» ab, 69 waren «gut» und die übrigen 37 «befriedigend» – keine Police war also ein Totalausfall. Die Tester haben aber die Angebote bereits gefiltert. Ein Kriterium war etwa, dass Versicherte bei voller Invalidität mindestens eine halbe Million Euro bekommen. Fazit: Es gibt teure Top-Angebote (Testsieger ab 354 Euro jährlich), aber auch soliden Schutz für deutlich weniger Geld (69 Euro pro Jahr, Note «gut»).

– Auszahlsumme: Die Police sollte laut Stiftung Warentest 500.000 Euro zahlen, wenn Versicherte voll invalide werden – und mindestens 100.000 Euro bei 50 Prozent Invalidität. Dieses Kriterium erfüllen viele Policen in Deutschland nicht. Die ausgezahlte Summe hängt von der Versicherungssumme und der Progression ab. Diese sorgt dafür, dass stark beeinträchtigte Unfallopfer im Verhältnis mehr Geld bekommen als solche mit weniger schweren Unfallfolgen. Je steiler die Progressionskurve schon bei geringer Invalidität, umso höher fällt am Ende die Zahlung aus. Tarife mit Progression sind also auf jeden Fall empfehlenswert, so Stiftung Warentest.

– Gefährliche Hobbys: Die Versicherung muss zu Beruf und Hobbys passen. Freizeitaktivitäten wie Fallschirmspringen oder Gokart fahren sind bei manchen Anbietern abgedeckt – bei anderen nicht. Bei Hobbys wie Bergsteigen wird manchmal ein Aufschlag fällig. Wer zum Beispiel boxt oder Karate macht, ist oft gar nicht versichert.


(dpa/tmn)

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