Früher in Rente ohne Abschläge: So funktioniert die Ausgleichszahlung
Wer vor der regulären Altersgrenze aufhört zu arbeiten, muss dauerhaft mit einer niedrigeren Rente rechnen. Mit freiwilligen Ausgleichszahlungen lässt sich dieses Minus verringern oder ganz vermeiden – vorausgesetzt, die Planung beginnt rechtzeitig.
Ein paar Jahre früher aufhören, mehr Zeit für Familie, Reisen oder das Ehrenamt: Für viele Berufstätige ist das ein verlockender Gedanke. Finanziell hat der vorgezogene Ruhestand allerdings meist einen Haken, denn die gesetzliche Rente fällt dann dauerhaft niedriger aus. Wer diese Lücke schließen möchte, kann freiwillig zusätzliche Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung zahlen. Das kostet viel Geld, lässt sich aber gut planen. Hier erfahren Sie, für wen sich dieser Weg eignet und wie Sie Schritt für Schritt vorgehen.
Was ein früherer Rentenbeginn kostet
Für jeden Monat, den Sie vor Ihrer regulären Altersgrenze in Rente gehen, sinkt Ihre Rente um 0,3 Prozent. Dieser Abschlag gilt nicht nur für die ersten Jahre, sondern für die gesamte Bezugsdauer. Er wirkt sich in der Regel auch auf eine spätere Hinterbliebenenrente aus.
| Rentenbeginn vor der Altersgrenze | Dauerhafter Abschlag |
|---|---|
| 12 Monate | 3,6 Prozent |
| 24 Monate | 7,2 Prozent |
| 36 Monate | 10,8 Prozent |
| 48 Monate | 14,4 Prozent |
Ein vereinfachtes Beispiel: Bei einer erwarteten Monatsrente von 1.500 Euro bedeutet ein Rentenbeginn zwei Jahre vor der Altersgrenze ein Minus von 108 Euro im Monat. Hinzu kommt, dass in den fehlenden Arbeitsjahren keine Pflichtbeiträge mehr fließen. Auch dadurch fällt die Rente niedriger aus. Dieser Effekt ist unabhängig vom Abschlag und sollte in Ihrer Rechnung nicht fehlen.
Wer die Ausgleichszahlung nutzen kann
Grundsätzlich steht die Möglichkeit gesetzlich Rentenversicherten ab dem Alter von 50 Jahren offen. Außerdem muss die Rentenversicherung bestätigen, dass Sie voraussichtlich eine vorzeitige Altersrente beanspruchen können. Häufig geht es um die Altersrente für langjährig Versicherte, für die mindestens 35 Versicherungsjahre nötig sind.
Prüfen Sie zuerst, ob Sie überhaupt Abschläge ausgleichen müssen. Wer die Voraussetzungen für die Rente für besonders langjährig Versicherte erfüllt, kann unter Umständen früher ohne Abzüge in den Ruhestand gehen. Auch für Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung gelten eigene Regeln.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
- Versicherungskonto klären: Kontrollieren Sie, ob alle Zeiten, etwa Ausbildung, Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit, vollständig erfasst sind.
- Besondere Rentenauskunft beantragen: Sie zeigt, wie hoch Ihre Rente voraussichtlich ausfällt, wie stark sie bei einem bestimmten Starttermin gemindert wäre und welcher Betrag den Abschlag ausgleicht.
- Beratung nutzen: Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Rentenversicherung helfen kostenfrei weiter. Für Steuerfragen ist eine Steuerberatung oder, je nach Fall, ein Lohnsteuerhilfeverein die richtige Adresse.
- Zahlungsplan festlegen: Entscheiden Sie, ob Sie den Abschlag vollständig oder nur teilweise ausgleichen möchten und in welchen Jahren Sie zahlen.
Beginnen Sie möglichst Jahre vor dem Wunschtermin. So bleibt genug Zeit, um Rücklagen aufzubauen und die Zahlungen sinnvoll zu verteilen.
Einmal zahlen oder verteilen?
Sie müssen die Summe nicht auf einen Schlag aufbringen. Teilzahlungen sind möglich, allerdings nicht beliebig oft: In einem Kalenderjahr sind bis zu zwei Zahlungen erlaubt. Ein monatlicher Dauerauftrag kommt also nicht infrage. Auch ein Teilausgleich ist zulässig. Er verringert den Abschlag anteilig und kann sinnvoll sein, wenn die volle Summe Ihre Rücklagen zu stark belasten würde.
Für das Verteilen spricht vor allem die Steuer. Ausgleichszahlungen zählen zu den Altersvorsorgeaufwendungen und können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, aber nur bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Darauf werden auch Ihre regulären Rentenbeiträge und die Anteile des Arbeitgebers angerechnet. Bei Berufstätigen ist deshalb oft nur noch ein Teil des Spielraums frei. Was darüber hinausgeht, wirkt sich steuerlich nicht aus. Mehrere kleinere Zahlungen in verschiedenen Jahren können daher deutlich günstiger sein als eine große Überweisung. Wie viel Sie tatsächlich sparen, hängt von Ihrem Einkommen und Ihrer persönlichen Steuersituation ab.
Lohnt sich der Ausgleich für Sie?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die Zahlung bietet Ihnen ein lebenslanges, regelmäßiges Einkommen, ohne dass Sie sich um eine Geldanlage kümmern müssen. Dafür binden Sie Kapital langfristig. Bedenken Sie vor Ihrer Entscheidung diese Punkte:
- Liquidität: Eingezahltes Geld steht Ihnen nicht mehr frei zur Verfügung. Halten Sie genug Reserven für Reparaturen, Pflege oder andere größere Ausgaben zurück.
- Gesundheit und Lebenserwartung: Der Ausgleich rechnet sich erst nach einer gewissen Bezugsdauer. Sicher vorhersagen lässt sich das nicht.
- Steuern im Alter: Die höhere Rente kann später selbst steuerpflichtig sein. Rechnen Sie daher mit dem Nettobetrag.
- Alternativen: Vergleichen Sie den Ausgleich mit einem Entnahmeplan aus eigenem Vermögen, einer betrieblichen Lösung oder einem etwas späteren Ausstieg.
- Arbeitgeber: Fragen Sie nach, ob sich Ihr Unternehmen an den Kosten beteiligt, etwa im Rahmen einer Ausstiegsvereinbarung.
Häufige Fragen
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich doch länger arbeite?
Nein, eine Rückzahlung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Verloren ist das Geld aber nicht: Gehen Sie später als geplant in Rente, erhöhen die Beiträge Ihre Rente.
Muss ich den vollen Ausgleichsbetrag zahlen?
Nein. Sie können auch nur einen Teil zahlen. Der Abschlag sinkt dann entsprechend, entfällt aber nicht vollständig.
Bleibt der genannte Betrag bis zum Rentenbeginn gleich?
Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Der Betrag hängt von den Werten und Daten zum Zeitpunkt der Berechnung ab. Lassen Sie ihn deshalb bei längeren Zahlungsplänen rechtzeitig von der Rentenversicherung prüfen.
Kann ich trotz vorzeitiger Rente weiterarbeiten?
Grundsätzlich ja. Die Einzelheiten, auch zu möglichen Auswirkungen auf Steuern und Sozialversicherung, sollten Sie vor dem Rentenantrag klären.


