Wie müssen Fleisch- und Wurstwaren gekennzeichnet werden?

Alle verpackten Lebensmittel haben eine Art Visitenkarte, das Etikett. Es dient dazu, den Verbraucher vor Täuschung und Übervorteilung zu schützen, aber auch, um gesundheitlichen Schäden vorzubeugen. Auf dem Etikett finden sich beispielsweise Angaben zu Haltbarkeit und solchen Zutaten, die bei bestimmten Menschen Allergien auslösen können. Zusätzlich gibt das Etikett bei vielen Produkten auch die Nährwerte an. Welche Informationen eine Fertigpackung enthalten muss, regeln unter anderem die Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung und die im Dezember 2014 in Kraft getretene EU-weite Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV).

Kennzeichnung von Fleisch- und Wurstwaren

In Fertigpackungen angebotene Fleischerzeugnisse aus EU-zugelassenen Betrieben müssen folgende Kennzeichnung haben:

  • Bezeichnung des Lebensmittels: durch Rechtsvorschriften festgelegter Name des Lebensmittels; vormals Verkehrsbezeichnung
  • Füllmenge nach Gewicht: je nach Produkt entweder Abtropfgewicht, Fleischeinwaage oder Stückzahl
  • Mindesthaltbarkeitsdatum, in Verbindung mit einer Lagertemperatur
  • Name der Tierart, wenn das Fleisch nicht vom Schwein, Rind oder Kalb stammt
  • ggf. den Hinweis „mit Pflanzeneiweiß“ oder „mit Stärke“
  • Name und Anschrift des Herstellers, des Verpackers oder des Verkäufers
  • Identitätskennzeichen mit der betriebseigenen Zulassungsnummer und dem Namen oder Kürzel des Landes, in welchem das Lebensmittel hergestellt oder verpackt wurde
  • Zutatenliste, die alle Zutaten und Zusatzstoffe in absteigender Reihenfolge der Menge enthält, außerdem Hinweis auf allergen wirkende Bestandteile
  • ggf. Art und Menge der Einlagen, wenn sie nicht offensichtlich erkennbar sind (zum Beispiel Käse, Nüsse oder Gemüse)
  • ggf. Angabe „unter Schutzfolie verpackt“
  • ggf. Hinweis „aufgetaut“, wenn die Fleischerzeugnisse ganz oder teilweise aufgetaut angeboten werden
  • ggf. Hinweis „aus Fleischstücken zusammengefügt“: Einige Fleischprodukte sehen zwar aus wie ein gewachsenes Stück Fleisch, bestehen jedoch tatsächlich aus verschiedenen Stücken, die zum Beispiel durch Lebensmittelenzyme zusammengefügt wurden.
  • Herkunftskennzeichnung bei Fleisch: Ab April 2015 muss unverarbeitetes und vorverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel verpflichtend mit dem Aufzuchtort und dem Schlachtort des Tieres gekennzeichnet werden.
  • Nährwertkennzeichnung: Ab Dezember 2016 wird die Nährwerttabelle auf allen verpackten Lebensmitteln einheitlich dargestellt. Die Tabelle muss Angaben zum Energiegehalt und zu den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz enthalten.

Wenn ein Fleisch- oder Wurstprodukt eine dieser Angaben vermissen lässt, lieber nicht kaufen!

Renommierte Hersteller wie Rügenwalder Mühle oder Schwarz Cranz dagegen achten peinlich genau auf die Einhaltung dieser Standards – für mehr Klarheit beim Verbraucher.

Foto: Thinkstock, iStock, Luca Francesco Giovanni Bertolli

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