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Todesfall in der Familie: Was Angehörige wann erledigen müssen

Nach einem Todesfall müssen Angehörige viele Formalitäten erledigen, und einige Fristen sind kurz. Dieser Ratgeber zeigt, was sofort wichtig ist, was warten kann und wie Sie sich vor den Schulden im Nachlass schützen.

Wenn jemand aus der Familie stirbt, steht das Leben für einen Moment still, der Papierkram aber nicht. Behörden, Banken und Versicherungen müssen informiert werden, und manche Fristen laufen schon nach wenigen Tagen oder Wochen. Es hilft, die Aufgaben nach ihrer Dringlichkeit zu ordnen: Nicht alles muss sofort erledigt werden, und vieles können Sie abgeben. Dieser Fahrplan zeigt Ihnen, was wann ansteht.

Die ersten Stunden: Tod feststellen lassen

Stirbt ein Mensch zu Hause, muss zuerst eine Ärztin oder ein Arzt den Tod feststellen und die Todesbescheinigung ausstellen. Rufen Sie dafür die Hausarztpraxis oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 an. Sind Sie unsicher, ob die Person noch lebt, wählen Sie sofort die 112. In Krankenhäusern und Pflegeheimen übernimmt in der Regel die Einrichtung die ärztliche Feststellung.

Danach sollten Sie Folgendes klären:

  • Gibt es eine Bestattungsverfügung oder eine Vorsorgemappe mit Wünschen und Vollmachten?
  • Wer aus der Familie übernimmt die Abstimmung mit dem Bestattungsunternehmen?
  • Welche nahestehenden Personen und welcher Arbeitgeber müssen informiert werden?

Die ersten Tage: Bestattung und Urkunden

Der Tod muss dem Standesamt am Sterbeort rasch gemeldet werden. Das Amt stellt dann die Sterbeurkunde aus, die Sie für fast alle weiteren Schritte brauchen. Viele Bestattungsunternehmen übernehmen diesen Gang. Halten Sie dafür am besten diese Unterlagen bereit:

  • die ärztliche Todesbescheinigung
  • den Ausweis der verstorbenen Person
  • je nach Familienstand die Geburts- oder Heiratsurkunde, gegebenenfalls auch Scheidungsunterlagen

Tipp: Bestellen Sie gleich mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde. Banken, Versicherungen und Rentenstellen verlangen oft ein eigenes Exemplar oder zumindest das Original zur Ansicht.

Sehen Sie außerdem in den Unterlagen nach, ob eine Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherung besteht. Solche Verträge sehen teils sehr kurze Meldefristen vor. Bewahren Sie die Originalpolicen sicher auf, denn Versicherer dürfen unter Umständen an die Person auszahlen, die den Versicherungsschein vorlegt.

Die ersten Wochen: Testament und Erbe klären

Finden Sie ein Testament, geben Sie es unverzüglich beim Nachlassgericht ab, auch wenn es Ihnen ungültig oder überholt erscheint. Das gilt ebenso, wenn Sie selbst darin nicht bedacht wurden. Amtlich verwahrte Testamente werden dem Gericht nach dem Sterbefall gemeldet und von ihm eröffnet. Die Beteiligten erhalten dann Post.

Fehlt ein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Vorrangig erben die Kinder, daneben der überlebende Ehepartner, dessen Anteil unter anderem vom Güterstand abhängt. Partnerinnen und Partner ohne Trauschein gehen dagegen ebenso leer aus wie Stiefkinder, die nicht adoptiert wurden.

Schulden im Blick behalten

Das Erbe fällt Ihnen automatisch zu, ohne dass Sie etwas unternehmen müssen. Zum Nachlass gehören aber auch Kredite, offene Rechnungen und andere Verbindlichkeiten, für die Sie grundsätzlich auch mit Ihrem eigenen Vermögen einstehen können. Verschaffen Sie sich deshalb möglichst früh einen Überblick über Kontoauszüge, Kreditverträge und eingehende Mahnungen.

Sieht es nach einer Überschuldung aus, können Sie das Erbe ausschlagen. Das geht zur Niederschrift beim Nachlassgericht oder mit einer notariell beglaubigten Erklärung. Dafür haben Sie in der Regel nur sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbfall und von Ihrer Erbenstellung erfahren haben. Verstreicht die Frist, gilt das Erbe als angenommen. Beachten Sie zudem, dass der Anteil nach einer Ausschlagung an die nächsten Erben fällt, womöglich an Ihre eigenen Kinder. Diese müssen dann ebenfalls entscheiden. Lässt sich die Lage nicht sicher einschätzen, können eine Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren die Haftung begrenzen. Lassen Sie sich dazu rechtlich beraten.

Die ersten Monate: Verträge und Finanzen ordnen

Wenn das Dringendste erledigt ist, geht es an die laufenden Verpflichtungen. Eine einfache Liste hilft Ihnen, den Überblick zu behalten:

  • Rente und Krankenkasse: Melden Sie den Sterbefall, falls das nicht automatisch geschehen ist. Prüfen Sie, ob ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente besteht. Bezog die verstorbene Person bereits eine Rente, können Ehepartner innerhalb von 30 Tagen über den Renten Service der Deutschen Post einen Vorschuss beantragen.
  • Bank: Informieren Sie alle Institute und prüfen Sie Daueraufträge und Lastschriften.
  • Wohnung: Klären Sie Mietvertrag, Strom, Gas, Telefon und Rundfunkbeitrag.
  • Versicherungen: Fragen Sie nach, welche Verträge enden, übergehen oder gekündigt werden können, etwa bei Hausrat oder Kfz.
  • Digitales: Kümmern Sie sich um E-Mail-Konten, Abos, Onlineshops und soziale Netzwerke.

Das Finanzamt nicht vergessen

Melden Sie Ihr Erbe innerhalb von drei Monaten schriftlich dem zuständigen Finanzamt, auch wenn wegen der Freibeträge am Ende womöglich keine Steuer anfällt. Ausnahmen sind möglich, etwa wenn ein notarielles Testament vorliegt und das Finanzamt daraus alle Angaben entnehmen kann. Zudem übernehmen Sie die steuerlichen Pflichten der verstorbenen Person. Fehlen Steuererklärungen oder stoßen Sie auf nicht versteuerte Einkünfte, müssen Sie das korrigieren. Andernfalls drohen Ihnen selbst steuerstrafrechtliche Folgen. Holen Sie sich in solchen Fällen steuerlichen Rat.

Die wichtigsten Fristen im Überblick

AufgabeZeitrahmenZuständig
Sterbefall anzeigenin der Regel bis zum dritten Werktag nach dem TodStandesamt
Versicherungen meldenmöglichst sofort, je nach VertragVersicherer
Testament abgebenunverzüglichNachlassgericht
Erbe ausschlagenin der Regel sechs Wochen ab KenntnisNachlassgericht oder Notariat
Erbe anzeigendrei Monate ab KenntnisFinanzamt

Häufige Fragen

Brauche ich immer einen Erbschein?

Nein. Oft reichen ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Auch eine Vollmacht kann vieles erleichtern. Da der Antrag auf einen Erbschein in der Regel als Annahme des Erbes gilt, sollten Sie ihn erst stellen, wenn Ihre Entscheidung feststeht.

Wer bezahlt die Bestattung?

Die Kosten tragen grundsätzlich die Erben. Wer das Erbe ausschlägt, kann als naher Angehöriger trotzdem nach dem jeweiligen Landesrecht für die Bestattung verantwortlich sein. Ist Ihnen die Zahlung nicht zumutbar, kann das Sozialamt helfen.

Darf ich eine Kontovollmacht weiter nutzen?

Eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt, bleibt grundsätzlich wirksam. Nutzen Sie sie aber nur im Interesse der Erben, zum Beispiel für Rechnungen der Bestattung, und bewahren Sie alle Belege auf.

Endet der Mietvertrag mit dem Tod?

Nein, er endet nicht automatisch. Haushaltsangehörige können ihn unter bestimmten Voraussetzungen fortführen. Ansonsten geht er auf die Erben über, die ein Sonderkündigungsrecht haben. Klären Sie das zeitnah mit der Vermieterin oder dem Vermieter.