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Testament schreiben: So bleibt Ihr letzter Wille eindeutig

Ein Testament hilft nur, wenn es formgültig und klar formuliert ist. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie Ihren Nachlass ordnen, typische Fehler vermeiden und Ihr Testament sicher aufbewahren.

Über den eigenen Tod denkt kaum jemand gern nach, und so bleibt das Testament oft jahrelang auf der Liste der unerledigten Dinge. Dabei können Sie mit wenigen Seiten viel bewirken: Sie bestimmen selbst, wer was bekommt, und ersparen Ihren Angehörigen in einer ohnehin schweren Zeit viele offene Fragen. Das gelingt allerdings nur, wenn das Dokument formal gültig und inhaltlich eindeutig ist. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie Schritt für Schritt vorgehen.

Erst sortieren, dann schreiben

Bevor Sie das erste Wort zu Papier bringen, sollten Sie wissen, worüber Sie überhaupt verfügen. Eine Bestandsaufnahme verhindert, dass wichtige Werte vergessen werden. Notieren Sie zum Beispiel:

  • Immobilien und Grundstücke
  • Konten, Depots und Lebensversicherungen
  • Fahrzeuge, Schmuck, Sammlungen und andere Wertgegenstände
  • Beteiligungen an Unternehmen
  • Verbindlichkeiten wie Darlehen oder Bürgschaften
  • Online-Konten und digitale Verträge

Überlegen Sie anschließend, was ohne Testament passieren würde. Dann greift die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer Ihren Wünschen entspricht. So gehen etwa unverheiratete Lebenspartner dabei leer aus. Erben mehrere Personen gemeinsam, bilden sie zudem eine Erbengemeinschaft und müssen über vieles zusammen entscheiden. Das kann gerade beim Verkauf eines Hauses schwierig werden.

Eigenhändig oder beim Notar?

Für ein Testament gibt es zwei übliche Wege. Beim eigenhändigen Testament ist die Form streng: Der gesamte Text muss von Ihnen persönlich mit der Hand geschrieben und unterschrieben sein. Eine getippte Fassung mit Unterschrift genügt nicht. Ergänzen Sie außerdem Ort und Datum, damit später erkennbar ist, wann Sie das Testament verfasst haben. Setzen Sie Ihre Unterschrift ans Ende des Textes und nummerieren Sie mehrere Seiten.

MerkmalEigenhändiges TestamentNotarielles Testament
ErstellungSelbst von Hand, jederzeit möglichBeurkundung nach Beratung beim Notar
KostenKeine für das Schreiben selbstGebühren abhängig vom Vermögenswert
Rechtliche PrüfungKeine, Fehler bleiben oft unbemerktNotar achtet auf klare, wirksame Regelungen
VerwahrungPrivat oder amtlich auf AntragGrundsätzlich amtlich
Nachweis des ErbrechtsHäufig ist ein Erbschein nötigErsetzt den Erbschein in vielen Fällen

Bei einfachen Verhältnissen kann ein selbst geschriebenes Testament ausreichen. Besitzen Sie jedoch eine Immobilie oder ein Unternehmen oder leben Sie in einer Patchworkfamilie, lohnt sich fachkundige Beratung durch einen Notar oder einen auf Erbrecht spezialisierten Anwalt.

Formulierungen, die keine Fragen offenlassen

Viele Streitigkeiten entstehen nicht aus bösem Willen, sondern weil ein Satz mehrere Deutungen zulässt. Achten Sie deshalb auf folgende Punkte:

  • Personen genau benennen: Schreiben Sie vollständige Namen und Geburtsdaten statt „meine Nichte“ oder „die Kinder“.
  • Erben und Vermächtnisnehmer unterscheiden: Erben treten in Ihre gesamte Rechtsstellung ein, also auch in Ihre Schulden. Wer dagegen nur einen bestimmten Gegenstand erhalten soll, bekommt in der Regel ein Vermächtnis und kann dessen Herausgabe von den Erben verlangen.
  • Anteile klar festlegen: Bruchteile oder Prozentsätze, die zusammen das Ganze ergeben, sind eindeutiger als feste Summen, die später vielleicht nicht mehr zum Vermögen passen.
  • Gegenstände eindeutig beschreiben: „Mein Ferienhaus“ reicht womöglich nicht, wenn Sie später umziehen oder verkaufen. Regeln Sie auch, was dann gelten soll.
  • Ersatzerben bestimmen: Legen Sie fest, wer an die Stelle einer Person tritt, die vor Ihnen stirbt oder das Erbe ausschlägt.

Schreiben Sie lieber einfache, vollständige Sätze, als juristisch klingende Begriffe zu verwenden, deren genaue Bedeutung Sie nicht kennen.

Pflichtteil und Paare: Das sollten Sie einplanen

Ganz frei sind Sie nicht. Kinder, Ehepartner und unter bestimmten Umständen auch Eltern können einen Pflichtteil verlangen, wenn Sie sie enterben. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird als Geldanspruch geltend gemacht. Das kann die Erben unter Druck setzen, wenn das Vermögen vor allem in einer Immobilie steckt.

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Dabei reicht es, wenn eine Person den Text von Hand schreibt und beide unterschreiben. Bedenken Sie aber, dass solche Regelungen nach dem ersten Todesfall häufig bindend sind. Wer dem überlebenden Partner Spielraum lassen möchte, sollte das ausdrücklich festhalten.

Sicher aufbewahren und regelmäßig prüfen

Ein Testament, das niemand findet, kann seine Wirkung nicht entfalten. Am sichersten ist die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht. Das Dokument wird dann im Zentralen Testamentsregister erfasst und im Todesfall zuverlässig aufgefunden. Dafür fällt eine einmalige Gebühr an.

Lesen Sie Ihr Testament außerdem alle paar Jahre erneut und immer nach einschneidenden Ereignissen wie Heirat, Scheidung, Geburt, Todesfall oder Immobilienverkauf. Sprechen Sie, wenn möglich, schon zu Lebzeiten mit den Beteiligten über Ihre Entscheidungen. Wer Ihre Gründe kennt, kann sie später oft besser akzeptieren.

Häufige Fragen

Brauche ich unbedingt ein Testament?

Nein, ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Sinnvoll ist es vor allem, wenn diese nicht zu Ihren Wünschen passt oder Sie Streit in einer Erbengemeinschaft vermeiden möchten.

Kann ich mein Testament später ändern?

Ja, solange Sie testierfähig sind. Am klarsten ist ein neues, vollständiges Testament, in dem Sie alle früheren Verfügungen ausdrücklich widerrufen. Bei gemeinschaftlichen Testamenten gelten Einschränkungen.

Was gilt, wenn mehrere Testamente auftauchen?

Grundsätzlich gilt das jüngere Testament, soweit es dem älteren widerspricht. Regelungen, die nicht im Widerspruch stehen, können fortbestehen. Deshalb sind ein Datum und ein ausdrücklicher Widerruf wichtig.

Können unverheiratete Paare gemeinsam testieren?

Nein, ein gemeinschaftliches Testament steht nur Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern offen. Unverheiratete Paare müssen jeweils ein eigenes Testament errichten oder können sich zu einem Erbvertrag beim Notar beraten lassen.