Hausratversicherung prüfen: So finden Sie Lücken im alten Vertrag
Wer seine Hausratversicherung vor vielen Jahren abgeschlossen hat, ist womöglich nicht mehr passend abgesichert. Mit diesem Check prüfen Sie Versicherungssumme, Bedingungen und Beitrag.
Eine Hausratversicherung gehört zu den Verträgen, die viele Menschen einmal abschließen und dann jahrelang nicht mehr anschauen. Der Beitrag wird abgebucht, die Unterlagen liegen im Ordner. Doch das Leben verändert sich, und auch die Versicherungsbedingungen entwickeln sich weiter. Ob der Vertrag noch zu Ihrem Haushalt passt, zeigt sich im Ernstfall – und dann ist es für Korrekturen zu spät. Eine Stunde Zeit und ein Blick in die Police können deshalb viel wert sein.
Was die Hausratversicherung abdeckt
Versichert ist grundsätzlich alles, was bei einem Umzug mitkäme: Möbel, Kleidung, Elektronik, Haushaltsgeräte, Bücher oder Vorräte. Zu den üblichen Gefahren zählen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel sowie Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach einem Einbruch. Andere Risiken sind oft nur über Zusatzbausteine abgesichert, etwa Überschwemmung und Starkregen oder der Diebstahl eines Fahrrads, das draußen abgeschlossen war. Sehen Sie deshalb im Versicherungsschein nach, was tatsächlich vereinbart ist.
Grobe Fahrlässigkeit: die wichtigste Klausel im Altvertrag
Kleine Unachtsamkeiten passieren in jedem Haushalt: Die Kerze brennt weiter, während Sie kurz das Zimmer verlassen, die Pfanne bleibt auf dem heißen Herd, das Fenster steht beim Weggehen auf Kipp. Wertet der Versicherer so ein Verhalten als grob fahrlässig, darf er seine Leistung je nach Schwere des Verschuldens kürzen, sofern der Vertrag das nicht ausschließt.
Viele neuere Tarife verzichten ganz oder bis zu einer bestimmten Schadenshöhe auf diese Kürzung. In älteren Verträgen fehlt ein solcher Verzicht häufig. Achten Sie beim Lesen auf drei Punkte:
- Umfang: Gilt der Verzicht für den gesamten Schaden oder nur bis zu einer Obergrenze?
- Ausnahmen: Gibt es Fälle, in denen die Klausel nicht greift, zum Beispiel bei bestimmten Sicherheitsvorschriften?
- Vorsatz: Wer einen Schaden absichtlich herbeiführt, ist nicht geschützt. Das gilt auch für die besten Tarife.
Passt die Versicherungssumme noch?
Der zweite Schwachpunkt ist die Versicherungssumme. Ein neues Sofa, ein Laptop fürs Homeoffice, ein hochwertiges E-Bike im Keller oder geerbte Möbel – mit den Jahren wächst der Wert des Hausrats oft unbemerkt. Liegt er deutlich über der vereinbarten Summe, sind Sie unterversichert. Der Versicherer darf dann meist auch kleinere Schäden nur anteilig ersetzen.
| Rechenbeispiel | Betrag |
|---|---|
| Vereinbarte Versicherungssumme | 40.000 Euro |
| Tatsächlicher Wert des Hausrats | 60.000 Euro |
| Schaden durch ein geplatztes Rohr | 6.000 Euro |
| Mögliche Erstattung (zwei Drittel) | 4.000 Euro |
Um den passenden Wert zu ermitteln, gibt es zwei Wege:
- Pauschal nach Wohnfläche: Viele Versicherer rechnen mit einem festen Betrag pro Quadratmeter. Ist die Summe danach korrekt festgelegt, verzichten sie in der Regel auf den Einwand der Unterversicherung. Prüfen Sie, ob Ihr Vertrag eine solche Vereinbarung enthält und ob Sie die Wohnfläche nach einem Umzug aktualisiert haben.
- Einzeln nach Inventar: Gehen Sie Raum für Raum vor und notieren Sie, was es kosten würde, die Dinge heute neu zu kaufen. Diese Methode ist aufwendiger, eignet sich aber besonders, wenn Ihr Hausrat deutlich teurer oder günstiger ist, als es die Wohnungsgröße vermuten lässt.
Maßgeblich ist meist der Neuwert, nicht der Betrag, den Sie für ein gebrauchtes Stück noch erzielen würden. Zu hoch sollte die Summe aber ebenfalls nicht sein: Mehr als den tatsächlichen Schaden ersetzt der Versicherer nicht, Sie zahlen dann nur unnötig hohe Beiträge.
Besitz belegen, bevor etwas passiert
Nach einem Schaden müssen Sie darlegen, was Sie besessen haben. Das fällt leichter, wenn die Nachweise nicht mitverbrannt oder gestohlen sind:
- Filmen oder fotografieren Sie jeden Raum mit geöffneten Schränken.
- Halten Sie Seriennummern von Elektronik und Fahrrädern fest.
- Sammeln Sie Rechnungen, Kaufbelege und Gutachten für wertvolle Stücke.
- Speichern Sie alles verschlüsselt in einer Cloud oder hinterlegen Sie eine Kopie außerhalb der Wohnung.
Prüfen Sie außerdem die Grenzen für Wertsachen. Für Schmuck, Sammlungen und Bargeld gelten meist eigene Höchstbeträge, die oft zusätzlich davon abhängen, wie die Gegenstände aufbewahrt werden.
So gehen Sie beim Vertragscheck vor
- Legen Sie Police, Bedingungen und letzte Beitragsrechnung nebeneinander.
- Notieren Sie, was Ihnen wichtig ist: etwa Schutz vor Starkregen, Fahrraddiebstahl oder höhere Grenzen für Wertsachen.
- Fragen Sie bei Ihrem Versicherer nach, ob er Sie in einen aktuellen Tarif umstellen kann. Vergleichen Sie dabei, ob einzelne Leistungen wegfallen.
- Holen Sie Vergleichsangebote ein und achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Leistungen und Selbstbeteiligung.
- Kündigen Sie den alten Vertrag erst, wenn der neue Schutz verbindlich zugesagt ist, damit keine Lücke entsteht.
Häufige Fragen
Wie oft sollte ich meinen Vertrag prüfen?
Eine Durchsicht alle paar Jahre ist sinnvoll. Unabhängig davon sollten Sie nach einem Umzug, größeren Anschaffungen, einer Erbschaft oder wenn jemand ein- oder auszieht genauer hinschauen.
Wann kann ich die Hausratversicherung kündigen?
Das regelt Ihr Vertrag. Bei jährlicher Laufzeit gilt oft eine Frist von drei Monaten zum Ablauf. Sonderkündigungsrechte können zum Beispiel nach einem Schadensfall oder bei einer Beitragserhöhung bestehen.
Muss ich einen Umzug melden?
Ja. Der Schutz geht in der Regel auf die neue Wohnung über, dennoch sollten Sie den Versicherer rechtzeitig informieren. Durch die neue Adresse oder Wohnfläche können sich Beitrag und Versicherungssumme ändern.
Brauche ich überhaupt eine Hausratversicherung?
Pflicht ist sie nicht. Überlegen Sie, ob Sie Ihren gesamten Hausrat nach einem Brand oder Wasserschaden aus eigener Tasche ersetzen könnten. Wäre das nur schwer möglich, ist der Schutz in der Regel sinnvoll.