Recherchekosten für Biografie absetzen

Berlin – Schriftsteller sollten nachweisen können, dass sie mit ihrem Buch Gewinn erzielen wollen. Zumindest, wenn sie Kosten für die Recherche steuerlich absetzen wollen. Vor allem für Menschen, die aus persönlichen Gründen und nicht als Hauptarbeit schreiben, ist eine Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz wichtig.

«Die Rechercheausgaben werden bei der Einkommensteuer nur steuermindernd anerkannt, wenn von vornherein die Absicht und die Erfolgsaussicht darauf besteht, das Ergebnis der schriftstellerischen Tätigkeit gewinnbringend zu vermarkten». So lautet die Erklärung von Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler mit Blick auf das Urteil.

Recherche zu Leben des Vaters

Im Streitfall arbeitete der Sohn an einer Biografie über das Leben und Wirken seines Vaters. Dieser war vor und nach dem Zweiten Weltkrieg unter anderem als Schauspieler, Regisseur und Filmeditor tätig. Die entstandenen Recherchekosten von rund 20.000 Euro machte der Sohn als Verlust in seiner Einkommensteuererklärung geltend.

Das Finanzamt erkannte die Ausgaben jedoch nicht an. Nach Auffassung der Finanzbeamten war weder das Buchkonzept überzeugend noch konnte eine Gewinnerzielungsabsicht festgestellt werden.

Gericht: Sohn arbeitete langsam

Im konkreten Fall hatte der Sohn innerhalb von 25 Jahren nur einen erweiterten Lebenslauf und eine Auflistung der beruflichen Tätigkeiten seines Vaters erstellt. Diese Ansicht bestätigte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az.: 3 K 2083/18).

Es sei zwar bei Schriftstellern, ähnlich wie bei Künstlern, häufig erst nach einer längeren Anlaufzeit mit Gewinnen zu rechnen. Allerdings sind Verluste steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn eindeutig feststeht, dass der Steuerzahler nicht willens oder in der Lage ist, Gewinne zu erzielen.

Tipp: Vermarktung gut planen

Wer schriftstellerisch oder künstlerisch tätig wird und dabei Aufwendungen hat, sollte die Gewinnerzielungsabsicht nachweisen können. «Dazu sollte das Vermarktungskonzept gut geplant und die einzelnen Schritte dokumentiert werden», rät Klocke. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um die eigene Biografie oder die eines Angehörigen handelt. Denn dann werde häufig ein privates Interesse an der Recherche vermutet.


(dpa/tmn)

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