Praxisgebühr: Union ist gegen die Abschaffung des „Abkassiermodells“

Die Unionsparteien haben erneut ihren Widerstand gegen die Überlegungen des Koalitionspartners, der FDP, zur Abschaffung der Praxisgebühr bekräftigt. Neben der FDP hatte sich zuletzt auch die Bundesärztekammer für eine Aufhebung der Quartalszahlung ausgesprochen.

Die CDU- und CSU-Fraktionen sind klar für ein Weiterbestehen der vom Patienten zu zahlenden Praxisgebühr. Zu den Überlegungen der FDP äußerte sich der Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU): „Ich bin klipp und klar dagegen.“ Seinen Widerstand erläuterte der CSU-Politiker mit der Erklärung: „Dem Gesundheitswesen würden dauerhaft zwei Milliarden Euro im Jahr fehlen. Das ist nicht verantwortbar.“

Bundesärztekammer: „Praxisgebühr ist reines Abkassiermodell“

Für eine Abschaffung der beim Arztbesuch zu zahlenden Gebühr sprach sich außer der FDP auch der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, aus. „Die Praxisgebühr ist ein reines Ab. Sie hat keinerlei steuernde Wirkung, verursacht aber enormen bürokratischen Aufwand“, erklärte Montgomery gegenüber den „Ruhr Nachrichten“. Im Hinblick auf die, auch von der Regierungskoalition heiß debattierten, Milliardenüberschüsse der Krankenkassen sagte Montgomery außerdem: „Die Abschaffung der Praxisgebühr wäre der vernünftigste Weg, die Versicherten schnell an den Milliardenüberschüssen der Kassen zu beteiligen.“

Krankenkassen sollen Praxisgebühr durch Überschüsse ausgleichen

Fraktionsmitglieder der Freien Demokraten (FDP) hatten sich jüngst für eine Aufhebung der Praxisgebühr ausgesprochen. Die Gebühr beläuft sich gegenwärtig auf zehn Euro und ist vom Patienten einmal im Quartal an den behandelnden Arzt zu entrichten. Nach den Überlegungen der FDP sollten die fehlenden Bezüge durch die Milliardenüberschüsse der Krankenkassen ausgeglichen werden. Die von den gesetzlichen Krankenkassen erwirtschaftete Rekordreserve beläuft sich nach neusten Berechnungen auf 19,5 Milliarden Euro. Bundesgesundheitsminister überprüft daher die Notwendigkeit der Praxisgebühr, über die die Krankenkassen zuletzt etwa zwei Millionen Euro einnahmen.