Kürzungen in der Solarförderung sollen die Kosten der Energiewende einschränken

Der Bundestag befasst sich heute mit den geplanten Einschnitten von 20 bis 30 Prozent bei der Solarförderung. Gemäß der Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes soll die Kürzung ab 1. April gelten.

Damit sollen die Kosten bei der Energiewende im Rahmen gehalten werden, da die Förderung von den Verbrauchern über den Strompreis bezahlt wird. Pro Durchschnittshaushalt fallen für die Solarförderung, die pro Anlage jeweils auf 20 Jahre garantiert gezahlt wird, derzeit rund 70 Euro pro Jahr an.

Die Energiewende kostet einen Durchschnittshaushalt bisher schon 70 Euro im Jahr

Das Bundesumweltministerium sieht die zügige Kürzung der Solarförderung als entscheidend an, um die Verbraucher bei den Kosten der Energiewende zu schonen. „Jede Verzögerung, auch durch einen Vermittlungsausschuss, könnte dazu führen, dass der Zubau in diesem Jahr noch über dem Rekord von 2011 liegt“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin Katherina Reiche (CDU) der Deutschen Presse-Agentur dpa in Berlin.

„Es gibt nach wie vor ein Überangebot an Modulen“, betonte Reiche. Werden so viele Anlagen wie im Rekordjahr 2011 neu an das Stromnetz angeschlossen, könnte dies unmittelbare Auswirkungen für Millionen von Bürgern haben. Denn dann steigt die Fördersumme, diese ist von den Verbrauchern automatisch per Umlage über den Strompreis zu zahlen. Derzeit zahlt ein Durchschnittshaushalt nur für die Förderung von Solarenergie bereits rund 70 Euro pro Jahr.

Deutsche Solarindustrie im harten Preiskampf mit China

Die deutsche Solarindustrie bewertet die geplanten Einschnitte als Frontalangriff gegen die Energiewende und fürchtet den Verlust vieler Arbeitsplätze – auch weil es durch die chinesische Solarindustrie einen harten Preiskampf gibt.

Kürzung betrifft erst Anlagen, die nach dem 1. März beschlossen wurden

Während die Kürzung für Dachanlagen auf 19,50 Cent je Kilowattstunde ab April gilt, dürfen große Solarparks, die einen Aufstellungsbeschluss zum 1. März haben, bis zum 30. Juni errichtet werden, um noch die alte, höhere Förderung zu bekommen. Der Bundestag wird wahrscheinlich bis Ende März abschließend über die Kürzungspläne von Union und FDP entscheiden.

Reiche appellierte an die Bundesländer, die Solar-Reform nach der Entscheidung des Bundestags nicht aufzuhalten. „So lange das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen ist, gibt es eine Hängepartie, die für alle nachteilig wäre. Schnell Klarheit zu schaffen, ist im Interesse der Branche und der Verbraucher.“