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Kindergeld beantragen: Warum Sie dafür nichts bezahlen müssen

Für den Kindergeldantrag brauchen Sie keinen kostenpflichtigen Dienstleister: Die Familienkasse bearbeitet ihn gebührenfrei. Hier erfahren Sie, wie der Antrag gelingt und woran Sie unnötige Bezahlangebote erkennen.

Wer ein Kind bekommt, hat in den ersten Wochen viel zu organisieren. Da liegt es nahe, bei der Suche im Internet das erstbeste Angebot anzuklicken, das schnelle Hilfe beim Kindergeld verspricht. Doch nicht jede Seite, die professionell aussieht, gehört auch zur zuständigen Behörde. Manche private Portale lassen sich für etwas bezahlen, das bei der Familienkasse keinen Cent kostet. Mit etwas Vorbereitung erledigen Sie den Antrag selbst und behalten das Geld für Ihre Familie.

Die Familienkasse ist Ihre offizielle Anlaufstelle

Für das Kindergeld ist in der Regel die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zuständig. Sie prüft den Anspruch, zahlt die Leistung aus und stellt alle nötigen Formulare bereit. Für die Antragstellung fallen dort keine Gebühren an, unabhängig davon, in welchem Bundesland Sie wohnen.

Sie können zwischen mehreren Wegen wählen:

  • Online: Das digitale Verfahren führt Sie Schritt für Schritt durch die Angaben.
  • Auf Papier: Sie laden die Formulare herunter, füllen sie aus, unterschreiben sie und schicken sie an die Familienkasse.
  • Mit persönlicher Unterstützung: Wenn Fragen offenbleiben, hilft Ihnen die Familienkasse auch telefonisch weiter.

Diese Angaben sollten Sie bereithalten

Am schnellsten geht es, wenn Sie alles beisammenhaben, bevor Sie beginnen. Welche Unterlagen genau nötig sind, hängt von Ihrer Familiensituation ab. Häufig brauchen Sie:

  • die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes,
  • Ihre eigene Steuer-ID und die des anderen Elternteils,
  • Ihre Bankverbindung,
  • Angaben zum Wohnort des Kindes und zum Familienstand,
  • bei älteren Kindern Nachweise über Schule, Ausbildung oder Studium.

Die Steuer-ID Ihres Babys erhalten Sie nach der Anmeldung der Geburt automatisch per Post. Sobald der Brief da ist, sollten Sie den Antrag zügig stellen.

Wann Sie aktiv werden müssen

Das Kindergeld ist keine einmalige Angelegenheit. Im Laufe der Jahre gibt es mehrere Punkte, an denen die Familienkasse von Ihnen hören möchte.

SituationWas zu tun ist
Ihr Kind wird geborenErstantrag stellen, sobald die Steuer-ID vorliegt
Ihr Kind wird volljährigAnspruch neu belegen, zum Beispiel mit einem Nachweis über Schule, Ausbildung oder Studium
Ihr Kind wechselt die Ausbildung oder bricht sie abÄnderung umgehend mitteilen
Ihr Kind zieht in einen anderen Haushalt oder ins AuslandFamilienkasse informieren, weil sich der Anspruch ändern kann
Ihre Bankverbindung oder Adresse ändert sichNeue Daten melden, damit die Zahlung weiterläuft

Nach dem 18. Geburtstag läuft das Kindergeld nicht einfach weiter. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht der Anspruch aber fort, bei Kindern in Ausbildung oder im Studium in der Regel bis zum 25. Geburtstag. Reichen Sie die Nachweise rechtzeitig ein, damit keine Lücke entsteht.

Auch Änderungen sollten Sie nicht aufschieben. Wer sie zu spät meldet, muss zu viel erhaltenes Kindergeld unter Umständen zurückzahlen.

So erkennen Sie kostenpflichtige Angebote

Private Portale sind nicht automatisch unseriös, aber für einen gewöhnlichen Kindergeldantrag meist überflüssig. Hinzu kommt ein praktisches Risiko: Bei Drittanbietern stoßen Sie womöglich auf veraltete Vordrucke oder Hinweise. Das kann zu Rückfragen führen und die Bearbeitung verzögern.

Achten Sie besonders auf diese Warnzeichen:

  • Vor dem Absenden werden eine Gebühr, ein Abo oder eine „Bearbeitungspauschale“ fällig.
  • Die Seite wirkt behördlich, im Impressum steht aber ein privates Unternehmen.
  • Das Angebot erscheint in der Suchmaschine als Anzeige ganz oben.
  • Sie sollen sensible Daten eingeben, ohne dass klar ist, wer sie erhält.
  • Der Anbieter wirbt mit einer besonders schnellen Auszahlung. Auf die Bearbeitungszeit der Familienkasse hat er jedoch keinen Einfluss.

Am sichersten ist es, die Informationsseiten zum Kindergeld direkt über die Website der Bundesagentur für Arbeit aufzurufen, statt einem Werbelink zu folgen.

Darum sollten Sie den Antrag nicht lange liegen lassen

Kindergeld wird nur begrenzt rückwirkend gezahlt: für die letzten sechs Monate vor dem Monat, in dem Ihr Antrag bei der Familienkasse eingeht. Wer deutlich länger wartet, verschenkt also Geld. Das gilt auch dann, wenn der Anspruch eigentlich bestanden hätte.

Bewahren Sie außerdem eine Kopie oder Bestätigung Ihres Antrags auf. So können Sie bei Rückfragen leichter nachvollziehen, wann und mit welchen Angaben Sie ihn gestellt haben.

Häufige Fragen

Kostet der Kindergeldantrag bei der Familienkasse etwas?

Nein. Die Antragstellung bei der Familienkasse ist gebührenfrei, online ebenso wie auf Papier.

Wer stellt den Antrag, wenn die Eltern getrennt leben?

Für ein Kind wird das Kindergeld immer nur an eine berechtigte Person gezahlt. Das ist bei getrennt lebenden Eltern in der Regel der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt.

Muss ich für mein volljähriges Kind etwas einreichen?

Ja. Ab dem 18. Geburtstag muss der Anspruch gesondert belegt werden, etwa durch Nachweise über eine Ausbildung oder ein Studium. Welche Unterlagen im Einzelfall nötig sind, erfahren Sie bei der Familienkasse.

Was kann ich tun, wenn ich versehentlich bei einem Bezahlportal gelandet bin?

Sichern Sie zunächst die Bestellbestätigung und lesen Sie die Vertragsbedingungen. Prüfen Sie, ob Sie den Vertrag widerrufen oder kündigen können. Bei Unsicherheit hilft Ihnen zum Beispiel die Verbraucherzentrale weiter. Klären Sie außerdem direkt mit der Familienkasse, ob Ihr Antrag dort tatsächlich eingegangen ist.