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Patientenverfügung: So halten Sie Ihre Behandlungswünsche verlässlich fest

Eine Patientenverfügung hilft nur, wenn sie zur konkreten Situation passt und rechtzeitig vorliegt. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie Ihre Wünsche klar formulieren, das Dokument sinnvoll ergänzen und es im Notfall auffindbar machen.

Ein Unfall, ein Schlaganfall oder eine schwere Erkrankung können dazu führen, dass Sie sich nicht mehr selbst zu einer Behandlung äußern können. Dann müssen andere Menschen weitreichende Entscheidungen treffen, oft unter großem Zeitdruck und emotionaler Belastung. Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, welche Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen und welche nicht. Das schützt Ihr Selbstbestimmungsrecht und entlastet zugleich Ihre Familie.

Vor dem Schreiben: Klären Sie, was Ihnen wichtig ist

Am Anfang steht kein Formular, sondern die Auseinandersetzung mit der eigenen Haltung. Nehmen Sie sich dafür Zeit und sprechen Sie mit Menschen, denen Sie vertrauen. Diese Fragen können Ihnen helfen:

  • Was macht für Sie Lebensqualität aus, und worauf könnten Sie keinesfalls verzichten?
  • Wäre für Sie ein Leben mit dauerhafter Pflegebedürftigkeit oder ohne Möglichkeit zur Kommunikation vorstellbar?
  • Wie wichtig ist Ihnen eine möglichst lange Lebenszeit im Vergleich zu möglichst wenig Belastung?
  • Wo möchten Sie Ihre letzte Lebensphase nach Möglichkeit verbringen, zum Beispiel zu Hause, im Hospiz oder im Krankenhaus?
  • Welche Rolle spielen religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen für Sie?

Medizinische Fragen besprechen Sie am besten mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Das ist besonders sinnvoll, wenn Sie bereits an einer Erkrankung leiden, deren möglicher Verlauf absehbar ist. Fragen Sie vorab, ob für das Gespräch Kosten anfallen, denn eine solche Beratung wird nicht in jedem Fall übernommen.

Konkret statt pauschal: So formulieren Sie Ihre Wünsche

Eine Patientenverfügung muss für Ärztinnen und Ärzte, Bevollmächtigte und Gerichte nachvollziehbar sein. Sätze wie „Ich möchte nicht an Schläuchen hängen“ oder „Ich will in Würde sterben“ drücken zwar eine verständliche Haltung aus, lassen aber zu viel Spielraum. Sie sagen weder, für welche Situation der Wunsch gelten soll, noch, welche Behandlung gemeint ist.

Eine belastbare Festlegung verbindet deshalb zwei Dinge:

  1. Die Situation: Beschreiben Sie, wann Ihre Festlegung gelten soll, etwa in der letzten Lebensphase, bei einem dauerhaften Verlust des Bewusstseins oder bei einer weit fortgeschrittenen Demenz.
  2. Die Maßnahme: Benennen Sie, was in dieser Situation geschehen oder unterbleiben soll, zum Beispiel Beatmung, Dialyse, Antibiotikagabe, Bluttransfusionen, Wiederbelebung oder eine Ernährung über eine Sonde.

Halten Sie auch fest, was Ihnen in jedem Fall wichtig ist, beispielsweise eine wirksame Behandlung von Schmerzen und Atemnot. Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Angaben zueinanderpassen. Wer etwa eine Organspende grundsätzlich befürwortet, sollte klären, wie sich das mit dem Wunsch nach einem Verzicht auf intensivmedizinische Maßnahmen vereinbaren lässt.

Textbausteine von Ministerien, Verbraucherzentralen oder anderen seriösen Stellen sind eine gute Grundlage. Wählen Sie die Bausteine aber bewusst aus und passen Sie diese an Ihre Lebenssituation an. Ein Vordruck, den Sie nur ankreuzen, ohne die Folgen zu verstehen, hilft im Ernstfall wenig. Ergänzend können Sie Ihre Wertvorstellungen in eigenen Worten schildern. Das erleichtert die Auslegung, wenn eine Situation eintritt, die Sie nicht ausdrücklich bedacht haben.

Die Form: weniger Aufwand als oft gedacht

Für eine wirksame Patientenverfügung müssen Sie volljährig und einwilligungsfähig sein. Sie müssen also verstehen, was Sie festlegen und welche Folgen das haben kann. Außerdem ist die Schriftform vorgeschrieben: Das Dokument muss eigenhändig unterschrieben sein. Es darf aber am Computer verfasst werden.

Eine notarielle Beurkundung ist nicht vorgeschrieben. Zusätzliche Sicherheit kann eine ärztliche Bestätigung bieten, dass Sie bei der Unterzeichnung einwilligungsfähig waren und sich beraten ließen. Das ist nicht Pflicht, kann aber spätere Zweifel ausräumen. Ergänzen Sie außerdem Ihren vollständigen Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Anschrift und das Datum der Unterschrift.

Eine Verfügung allein reicht oft nicht

Die Patientenverfügung richtet sich vor allem an das Behandlungsteam, sie bestimmt aber niemanden, der Ihren Willen vertritt. Auch Ehepartner und Angehörige dürfen nicht automatisch alle Entscheidungen für Sie treffen. Für Ehepaare gibt es lediglich ein zeitlich und inhaltlich begrenztes Notvertretungsrecht in Gesundheitsfragen. Sinnvoll ist deshalb meist die Kombination mit einem weiteren Dokument:

DokumentWas es regeltWann es sinnvoll ist
PatientenverfügungIhre Wünsche zu medizinischen BehandlungenWenn Sie Ihre Behandlung für bestimmte Situationen im Voraus festlegen möchten
VorsorgevollmachtWer für Sie handeln darf, je nach Umfang auch bei Gesundheit, Finanzen oder BehördenWenn Sie einer Person uneingeschränkt vertrauen
BetreuungsverfügungWen das Gericht als rechtliche Betreuung einsetzen soll oder wen nicht und welche Wünsche dabei geltenWenn keine Vollmacht erteilt werden soll oder niemand dafür infrage kommt

Damit das Dokument im Ernstfall vorliegt

Bewahren Sie das Original so auf, dass es schnell erreichbar ist. Ein Bankschließfach ist dafür wenig geeignet, weil es im Notfall kaum zugänglich ist. Bewährt haben sich diese Schritte:

  • Informieren Sie Bevollmächtigte und enge Angehörige über den Aufbewahrungsort und geben Sie ihnen eine Kopie.
  • Hinterlegen Sie eine Kopie in Ihrer Hausarztpraxis.
  • Tragen Sie im Portemonnaie eine Hinweiskarte mit Ansprechpersonen bei sich.
  • Nehmen Sie bei einer geplanten Klinikaufnahme oder einem Umzug ins Pflegeheim eine Kopie mit.
  • Prüfen Sie eine kostenpflichtige Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Dort wird vermerkt, dass Vorsorgedokumente existieren, nicht aber, was darin steht.

Regelmäßig prüfen und bei Bedarf anpassen

Eine Patientenverfügung verliert nicht automatisch ihre Gültigkeit, doch Ihre Einstellung kann sich ändern. Sehen Sie das Dokument deshalb alle ein bis zwei Jahre durch und zusätzlich nach einschneidenden Ereignissen wie einer neuen Diagnose, einer Trennung oder dem Tod einer Vertrauensperson. Bleibt alles wie bisher, bestätigen Sie dies mit aktuellem Datum und Unterschrift. So wird deutlich, dass die Festlegungen weiterhin Ihrem Willen entsprechen. Ersetzen Sie ältere Fassungen bei Änderungen vollständig, damit keine widersprüchlichen Versionen im Umlauf bleiben.

Häufige Fragen

Brauche ich für die Patientenverfügung einen Notar?

Nein, für die Wirksamkeit genügen die Schriftform und Ihre eigenhändige Unterschrift. Bei einer umfangreichen Vorsorgevollmacht kann eine notarielle Beratung trotzdem sinnvoll sein, vor allem wenn auch Immobilien oder größere Vermögenswerte betroffen sind.

Kann ich meine Patientenverfügung widerrufen?

Ja, das ist jederzeit und ohne bestimmte Form möglich. Damit keine Unklarheiten entstehen, sollten Sie alte Exemplare vernichten und alle Personen und Stellen informieren, die eine Kopie erhalten haben.

Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung habe?

Dann muss Ihr mutmaßlicher Wille ermittelt werden, etwa anhand früherer Äußerungen und Ihrer Wertvorstellungen. Das kann für Angehörige sehr belastend sein. Gibt es niemanden mit Vertretungsbefugnis, kann das Betreuungsgericht eine rechtliche Betreuung bestellen.

Ab wann ist eine Patientenverfügung sinnvoll?

Grundsätzlich ab der Volljährigkeit, denn ein Unfall oder eine plötzliche Erkrankung kann Menschen in jedem Alter treffen. Am besten befassen Sie sich damit, solange Sie gesund sind und in Ruhe entscheiden können.