Auslandskrankenversicherung: Worauf es beim Tarif wirklich ankommt
Ein Unfall oder eine Erkrankung im Urlaub kann teuer werden, wenn die Krankenkasse nur einen Teil der Kosten trägt. Diese Leistungen sollte Ihr Reiseschutz enthalten, und so prüfen Sie auch einen bestehenden Vertrag.
Ein verstauchter Knöchel beim Wandern, eine Magen-Darm-Infektion im Hotel oder eine Blinddarmentzündung kurz vor dem Rückflug: Medizinische Notfälle halten sich nicht an den Reiseplan. Wer dann im Ausland behandelt werden muss, möchte sich nicht auch noch um hohe Rechnungen sorgen. Eine private Auslandskrankenversicherung gehört deshalb zu den sinnvollsten Reiseversicherungen. Sie ist meist vergleichsweise günstig, die Leistungen unterscheiden sich aber von Tarif zu Tarif. Ein genauer Blick in die Bedingungen lohnt sich also.
Warum die gesetzliche Krankenkasse nicht ausreicht
Viele Reisende verlassen sich auf ihre Versichertenkarte. Auf deren Rückseite befindet sich in der Regel die Europäische Krankenversicherungskarte. Sie hilft innerhalb Europas und in einigen Ländern mit entsprechenden Abkommen, deckt aber längst nicht alles ab. Sie haben dort grundsätzlich nur Anspruch auf die Leistungen, die auch Einheimische im staatlichen Gesundheitssystem erhalten. Das kann bedeuten:
- Eigenanteile, die in Deutschland nicht anfallen würden,
- keine Kostenübernahme bei Privatärzten oder in Privatkliniken, die in Urlaubsregionen oft die erste Anlaufstelle sind,
- keine Erstattung für den Rücktransport nach Deutschland.
Außerhalb dieses Geltungsbereichs, etwa auf einer Fernreise, müssen gesetzlich Versicherte in der Regel selbst für die Behandlung aufkommen. Gerade ein Krankentransport in die Heimat kann sehr teuer werden.
| Situation im Ausland | Gesetzliche Krankenkasse | Gute private Auslandskrankenversicherung |
|---|---|---|
| Behandlung im staatlichen System innerhalb Europas | Grundsätzlich ja, nach den Regeln des Reiselands | Ja, auch verbleibende Eigenanteile sind meist abgedeckt |
| Behandlung beim Privatarzt | In der Regel nein | Ja, im Rahmen der Tarifbedingungen |
| Fernreise ohne Abkommen | In der Regel nein | Ja, je nach vereinbartem Geltungsbereich |
| Rücktransport nach Deutschland | Nein | Ja, Umfang abhängig vom Tarif |
Diese Leistungen sollte ein guter Tarif enthalten
Der Preis allein sagt wenig über die Qualität aus. Achten Sie beim Vergleich besonders auf diese Punkte:
- Rücktransport: Günstiger für Sie ist eine Formulierung, nach der der Transport bereits dann gezahlt wird, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Die engere Voraussetzung „medizinisch notwendig“ kann im Ernstfall zu Streit führen.
- Keine Summenbegrenzung: Die Kosten für Behandlung und Krankenhaus sollten möglichst ohne Höchstgrenze übernommen werden.
- Keine Selbstbeteiligung: Tarife ohne Eigenanteil ersparen Ihnen Überraschungen bei der Abrechnung.
- Vorerkrankungen: Prüfen Sie, wie der Versicherer mit bekannten Leiden umgeht. Akute, unerwartete Verschlechterungen sollten eingeschlossen sein.
- Schwangerschaft und Zahnbehandlung: Beides ist unterschiedlich geregelt. Lesen Sie hier besonders genau nach, wenn es für Sie relevant ist.
- Hilfe rund um die Uhr: Eine erreichbare Notrufnummer ist in einer fremden Sprache und Umgebung viel wert.
Jahresvertrag, Einzelreise oder Familientarif?
Für die meisten Urlauber ist ein Jahresvertrag die bequemste Lösung. Er gilt automatisch für alle Reisen innerhalb der Laufzeit, Sie müssen also nicht vor jedem Kurztrip daran denken. Wichtig ist die maximale Dauer je Reise: Sie ist vertraglich begrenzt und je nach Tarif unterschiedlich lang. Wer länger unterwegs ist, etwa bei einem Sabbatical oder einem Überwintern im Süden, braucht in der Regel einen speziellen Langzeittarif.
Reisen mehrere Personen gemeinsam, rechnen Sie am besten beide Varianten durch: Ein Familien- oder Paartarif ist oft günstiger als mehrere Einzelverträge. Klären Sie dabei, wer genau mitversichert ist, etwa Kinder bis zu welchem Alter und ob auch unverheiratete Partner dazugehören.
Ältere Reisende sollten auf Altersgrenzen und Zuschläge achten. Manche Tarife werden ab einem bestimmten Alter teurer oder stehen nicht mehr zur Verfügung. Ein Vergleich lohnt sich hier besonders, denn die Unterschiede zwischen den Anbietern können deutlich ausfallen.
Bestehenden Vertrag regelmäßig überprüfen
Eine Reiseversicherung schließt man oft einmal ab und vergisst sie dann. Dabei verändern sich die Angebote am Markt, und neue Tarife bieten mitunter bessere Bedingungen als ältere Verträge. Nehmen Sie Ihre Unterlagen deshalb alle paar Jahre zur Hand und gleichen Sie die Leistungen mit der Checkliste oben ab.
Wenn Sie wechseln möchten, schließen Sie den neuen Vertrag ab, bevor der alte endet, damit keine Lücke entsteht. Beachten Sie außerdem die Kündigungsfrist Ihres bisherigen Vertrags. Prüfen Sie auch, ob Sie bereits über eine Kreditkarte oder Mitgliedschaft abgesichert sind. Solche Leistungen sind jedoch häufig an Bedingungen geknüpft, zum Beispiel an die Bezahlung der Reise mit der Karte, und reichen nicht immer aus.
So gehen Sie im Krankheitsfall vor
- Speichern Sie vor der Abreise die Notrufnummer und Ihre Versicherungsnummer im Handy und bewahren Sie eine Kopie der Unterlagen auf.
- Melden Sie sich bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer aufwendigen Behandlung möglichst früh bei der Notrufzentrale Ihres Versicherers.
- Rechnen Sie damit, dass Sie Behandlungskosten zunächst vorstrecken müssen. Bei größeren Summen kann der Versicherer oft direkt mit der Klinik abrechnen.
- Lassen Sie sich detaillierte Rechnungen mit Diagnose, Behandlung und Datum ausstellen und bewahren Sie alle Originalbelege auf.
- Reichen Sie die Unterlagen nach der Rückkehr zeitnah ein. Fragen Sie vorher nach, ob fremdsprachige Belege akzeptiert werden.
Häufige Fragen
Brauche ich die Versicherung auch für Reisen innerhalb Europas?
Ja, sie ist auch dort empfehlenswert. Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt weder den Rücktransport noch in der Regel Privatbehandlungen ab.
Bin ich als Privatversicherter automatisch geschützt?
Das hängt von Ihrem Vertrag ab. Viele private Krankenversicherungen gelten auch im Ausland, teils aber nur für eine begrenzte Zeit oder ohne Rücktransport. Prüfen Sie Ihre Bedingungen vor der Reise.
Kann ich die Versicherung noch kurz vor der Abreise abschließen?
Das ist meist möglich. Der Vertrag muss aber vor Reiseantritt gelten. Bereits bestehende oder absehbare Behandlungen sind in der Regel nicht versichert.
Sind Reisen im eigenen Land mitversichert?
In der Regel nicht. Der Schutz greift im Ausland. Als Ausland gilt dabei üblicherweise nicht das Land, in dem Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben.