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Kindergeld beantragen: Warum Sie dafür niemanden bezahlen müssen

Der Antrag auf Kindergeld kostet bei der Familienkasse keinen Cent. Hier erfahren Sie, wie Sie ihn selbst stellen, welche Unterlagen Sie brauchen und woran Sie kostenpflichtige Vermittler erkennen.

Mappe und Stift auf einem Esstisch, im Flur dahinter steht ein zusammengeklappter Kinderwagen

Mit einem Kind kommt viel Papierkram auf Familien zu. Da wirkt es verlockend, wenn eine Website verspricht, den Kindergeldantrag mit wenigen Klicks zu erledigen. Doch solche Angebote haben oft einen Haken: Sie verlangen Geld für etwas, das Sie direkt bei der Familienkasse kostenlos bekommen. Formulare, Informationen und die Bearbeitung Ihres Antrags sind dort gebührenfrei. Mit etwas Vorbereitung schaffen Sie den Antrag in den meisten Fällen problemlos selbst.

Der direkte Weg zur Familienkasse

Zuständig für das Kindergeld ist in der Regel die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Sie haben mehrere Möglichkeiten, den Antrag einzureichen:

  • Online: Über den Internetauftritt der Familienkasse füllen Sie den Antrag digital aus. Das Verfahren führt Sie Schritt für Schritt durch die nötigen Angaben.
  • Auf Papier: Sie laden die Vordrucke herunter, füllen sie aus und schicken sie unterschrieben per Post an die Familienkasse.
  • Mit Unterstützung: Bei Fragen hilft Ihnen der kostenfreie Telefonservice der Familienkasse weiter.

Das Kindergeld wird pro Kind immer nur an eine berechtigte Person ausgezahlt. Leben beide Eltern mit dem Kind zusammen, sollten Sie deshalb vorab klären, wer den Antrag stellt.

Diese Unterlagen sollten Sie bereithalten

Der Antrag geht schneller von der Hand, wenn Sie alles Wichtige griffbereit haben. Welche Nachweise tatsächlich nötig sind, hängt von Ihrer Familiensituation ab. Diese Angaben werden besonders häufig gebraucht:

  • Ihre eigene steuerliche Identifikationsnummer und die des anderen Elternteils, sofern vorhanden
  • die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes, die Eltern nach der Geburt per Post erhalten
  • Ihre Kontoverbindung für die Auszahlung
  • bei volljährigen Kindern Nachweise, zum Beispiel über Schule, Ausbildung oder Studium

Warten Sie nach der Geburt nicht zu lange. Das Kindergeld wird nur begrenzt rückwirkend ausgezahlt, in der Regel für die letzten sechs Monate vor dem Monat, in dem der Antrag eingeht. Wer sich viel Zeit lässt, kann also Geld verlieren.

Wenn das Kind volljährig wird

Mit dem 18. Geburtstag endet der Anspruch nicht automatisch für immer, die Familienkasse prüft aber neu. Ab dann kommt es darauf an, was Ihr Kind macht. Die folgende Übersicht zeigt häufige Fälle:

Situation des KindesAnspruch möglichTypischer Nachweis
Schule, Ausbildung oder Studiumgrundsätzlich bis zum 25. GeburtstagSchul-, Ausbildungs- oder Studienbescheinigung
Ohne Beschäftigung und arbeitsuchend gemeldetgrundsätzlich bis zum 21. GeburtstagBestätigung der Agentur für Arbeit
Übergangszeit, etwa zwischen Schule und Ausbildungunter bestimmten VoraussetzungenBelege zu Abschluss und nächstem Ausbildungsabschnitt

Für Kinder mit Behinderung und einige weitere Situationen gelten besondere Regeln. Am besten reichen Sie die Nachweise rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag ein, damit die Zahlung möglichst ohne Unterbrechung weiterläuft.

So erkennen Sie kostenpflichtige Anbieter

Kommerzielle Antragsdienste sind nicht automatisch unseriös. Sie fallen aber nicht immer sofort als private Unternehmen auf. Achten Sie deshalb besonders auf diese Warnzeichen:

  • Amtlich wirkende Aufmachung: Eine Website sieht wie ein Behördenportal aus, stammt aber laut Impressum von einem Unternehmen.
  • Preisangaben am Rand: Die Kosten stehen erst im Kleingedruckten oder kurz vor dem Absenden.
  • Bezahlung vor dem Antrag: Sie sollen zahlen, bevor Sie den Antrag abschließen können.
  • Versprechen schneller Auszahlung: Ein Vermittler kann die Bearbeitung bei der Familienkasse nicht beschleunigen.

Geben Sie die Adresse der Bundesagentur für Arbeit am besten selbst ein, statt auf den erstbesten Treffer in der Suchmaschine zu klicken. Anzeigen stehen dort oft ganz oben. Prüfen Sie außerdem vor der Eingabe sensibler Daten immer das Impressum.

Nach dem Antrag: Das sollten Sie im Blick behalten

Sobald die Familienkasse entschieden hat, erhalten Sie einen Bescheid. Bewahren Sie ihn gut auf und prüfen Sie, ob alle Angaben stimmen. Die Bearbeitungsdauer kann je nach Aufkommen unterschiedlich ausfallen.

Auch danach bleiben Sie in der Pflicht: Änderungen, die den Anspruch betreffen, müssen Sie der Familienkasse mitteilen. Dazu gehören zum Beispiel ein Abbruch der Ausbildung, ein Auszug des Kindes oder ein Wechsel des Haushalts. Teilen Sie auch eine neue Bankverbindung rechtzeitig mit, damit die Zahlung weiterhin ankommt. Wer Änderungen verschweigt, muss zu viel gezahltes Kindergeld unter Umständen zurückzahlen.

Häufige Fragen

Kostet der Kindergeldantrag wirklich nichts?

Ja. Bei der Familienkasse fallen weder für den Antrag noch für Formulare oder die Bearbeitung Gebühren an. Kosten entstehen nur, wenn Sie freiwillig einen privaten Dienstleister beauftragen.

Kann ich den Antrag vor der Steuer-ID meines Kindes stellen?

Die Identifikationsnummer des Kindes wird für den Antrag grundsätzlich benötigt. Sie wird Eltern nach der Anmeldung der Geburt automatisch zugeschickt. Kommt sie nicht an, fragen Sie beim Bundeszentralamt für Steuern nach.

Was tue ich, wenn ich versehentlich bei einem Bezahlanbieter gelandet bin?

Lesen Sie die Vertragsbedingungen und die Widerrufsbelehrung genau. Bei online geschlossenen Verträgen besteht häufig ein Widerrufsrecht, das jedoch unter bestimmten Umständen vorzeitig erlöschen kann. Reagieren Sie deshalb schnell. Im Zweifel berät Sie Ihre Verbraucherzentrale.

Muss ich für mein volljähriges Kind einen neuen Antrag stellen?

Sie müssen der Familienkasse nachweisen, dass weiterhin ein Anspruch besteht. Welche Unterlagen und Formulare Sie brauchen, hängt von der Situation Ihres Kindes ab. Die Familienkasse informiert Sie in der Regel rechtzeitig darüber.