Kein absoluter Überblick: Vergleichsportale kritisch nutzen

Stuttgart (dpa/tmn) – Vergleichsportale eignen sich für einen ersten Überblick etwa zu Versicherungsangeboten. Was Verbraucher aber wissen müssen: Dieser Überblick ist nicht vollständig. Die Portale decken meist nicht den kompletten Markt ab, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitteilt.

Die Vergleichsseiten finanzieren sich über Werbung und über die Vermittlung von Kunden. Das habe Einfluss darauf, ob Anbieter gelistet werden und wo sie auf den Ranglisten erscheinen. Es ist deshalb ratsam, mehrere Vergleichsportale zu nutzen. Teils greifen die Portale aber auf dieselben Datensätze zu.

Damit die angezeigte Liste den Anforderungen entspricht, müssen Verbraucher außerdem die Voreinstellungen prüfen. Teilweise lotsen Formulierungen wie «Top-Angebote», «Bester Preis» oder «nur Tarife mit hoher Kundenbewertung» den Kunden zu bestimmten Angeboten. Besser ist es daher, die Vorauswahl zu deaktivieren und die Vergleichsparameter kritisch zu überprüfen.

Bei besonders günstigen Konditionen ist eine gesunde Skepsis ratsam. Teils gelten die Angebote dann nämlich nur für einen beschränkten Zeitraum. Und gerade bei komplexen Produkten wie Versicherungen ist es wichtig, nicht nur auf den Preis zu achten, sondern ganz besonders auf die enthaltenen Leistungen. Wichtig zu wissen ist außerdem: Die Portale garantieren nicht, dass die Angebote für den Suchenden tatsächlich zur Verfügung stehen, so die Verbraucherschützer.

Vergleichsportal Check24 muss Kunden besser informieren
Das Landgericht München hat dem Preisvergleichsportal Check24 größere Transparenz für seine Nutzer verordnet. Das Münchner Internet-Unternehmen muss seine Kunden künftig bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen deutlich darüber informieren, dass es als Versicherungsmakler agiert und Provisionen kassiert. Die Vorsitzende Richterin Barbara Clementi verkündete das Urteil nach einem mehrmonatigen Zivilprozess.

Geklagt hatte der Bundesverband Deutscher Versicherungskauflaute, der Check24 unlauteren Wettbewerb vorwarf. Doch gaben die Richter den Klägern keineswegs in allen Punkten recht. Die Versicherungsvertreter hatten in ihrer Klage so scharfe Vorgaben für die Online-Beratung gefordert, dass das Internet-Geschäft mit Versicherungen bei einem vollständigen Sieg sehr erschwert worden wäre.

(dpa)