Gericht spricht ehemaligen Sicherungsverwahrten Schmerzensgeld zu

Am Dienstag hat das Landgericht Karlsruhe vier früheren Sicherungsverwahrten Schadenersatz zugesprochen, weil sie zu lange im Gefängnis sitzen mussten. Die zwischen 55 und 65 Jahre alten Kläger bekommen insgesamt 240.000 Euro Schmerzensgeld.
Zunächst müsse das Land Baden-Württemberg für den Schadensersatz aufkommen, aber auch der Bund könnte für Entschädigung in die Pflicht genommen werden.

Die vier Straftäter forderten 400.000 Euro

Zum ersten Mal wurde in dem Verfahren in Deutschland die Frage verhandelt, ob und wie viel Schadenersatz Straftätern zusteht, die nach ihrer verbüßten Haftstrafe zu lange in Sicherungsverwahrung waren. Durch das Urteil könnten Dutzende anderer Fälle aufgerollt werden. Ursprünglich forderten die vier Männer insgesamt rund 400.000 Euro.

Neues Gesetz ermöglichte den Männern die Klage

Die Männer saßen wegen Gewalt- und Sexualstraftaten lange Haftstrafen ab und kamen danach in eine zehnjährige Sicherungsverwahrung. Das Gesetz in Deutschland hatte, kurz bevor diese ablief, 1998 jedoch die unbefristete Sicherungsverwahrung ermöglicht. Dadurch blieben die Männer weitere acht bis zwölf Jahre zusätzlich in Haft. Im Dezember 2009 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) diese rückwirkende Sicherungsverwahrung wenig später auch das Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt.