Für Familien lohnt die Abgabe der Steuererklärung

Berlin – Eltern müssen viel Geld ausgeben – für Essen, Kleidung, Kita, Musikstunden, Nachhilfe oder etwa Semesterbeiträge. Einige Ausgaben können sie von der Steuer absetzen. Dafür müssen sie eine Steuererklärung abgeben, die sie für das Jahr 2019 bis zum 31. Juli 2020 einreichen können.

Neben dem Vordruck für die allgemeinen Angaben zur Person können Eltern die Anlagen Außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben und Haushaltsnahe Aufwendungen ausfüllen.

In der Anlage Kind tragen sie Angaben zu minderjährigen und volljährigen Kindern ein, wenn diese das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben und noch eine Ausbildung oder ein Studium machen.

«Dieses Formular ist für jedes Kind auszufüllen», sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Eltern müssen also jeweils die Steueridentifikationsnummer des Sohns oder der Tochter eintragen.

Vom Kindergeld oder Kinderfreibetrag profitieren

In Zeile sechs können Eltern vermerken, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Wer den Antrag verspätet gestellt hat, trägt laut Klocke «nur das tatsächlich ausgezahlte Kindergeld ein».

Es gibt auch einen Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) sowie einen Grundfreibetrag für das Existenzminimum des Kindes. Zusammengerechnet beträgt der Kinderfreibetrag insgesamt 3810 Euro pro Elternteil.

«Das bedeutet, dass Eltern zusammen pro Kind 7620 Euro ihres Jahreseinkommens nicht versteuern müssen», sagt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, haben jeweils Anspruch auf die Hälfte.

Allerdings haben Familien nur Anspruch auf Kinderfreibetrag oder Kindergeld. Welche im Einzelfall günstiger ist, errechnet der Fiskus automatisch bei der Bearbeitung der Steuererklärung.

Der Freibetrag ist eher für Besserverdiener

Oft ist für Familien das Kindergeld lukrativer. «Erst wenn Ehepaare mit einem Kind über ein Jahreseinkommen von mehr als 66 500 Euro verfügen, profitieren sie mehr vom Kinderfreibetrag», so Rauhöft.

Für Eltern mit niedrigerem Einkommen sei der Kinderfreibetrag nur von Vorteil, wenn sie getrennt leben. Bei minderjährigen Kindern kann sich dann ein Elternteil den BEA-Freibetrag vom anderen oft übertragen lassen.

Betreuungsausgaben können Eltern bis zum 14. Lebensjahr der Kinder absetzen. Laut Rauhöft berücksichtigt der Fiskus bis zu zwei Drittel der Kosten – höchstens 4000 Euro pro Kind im Jahr.

Keine Steuervorteile für Freizeitausgaben

Kosten für Klassenfahrten, Tennisclub oder Musikschule sind nicht abzugsfähig. «In der Regel können Eltern auch nicht die Kosten für Nachhilfeunterricht ihrer Kinder von der Steuer absetzen», sagt Klocke. Ausnahme: Die Eltern mussten beruflich bedingt umziehen.

Wurde der Umzug nach dem 1. April 2019 abgeschlossen, können Eltern einen Höchstbetrag von 2045 Euro pro Kind für Nachhilfe geltend machen – «bis zur Hälfte des Betrags in voller Höhe und darüber hinaus zu 75 Prozent», so Klocke.

Kinder absolvieren Ausbildung oder Studium

Eltern können die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung absetzen, wenn ihre Kinder eine Ausbildung oder ein Studium machen. Wohnen volljährige Kinder in dieser Zeit auswärts, erhalten Eltern bis zum 25. Lebensjahr einen Freibetrag von 924 Euro pro Jahr.

Sind die Kinder älter als 25 Jahre, können Eltern für 2019 neben den Versicherungsbeiträgen einen Unterhalt bis zu 9168 Euro steuerlich geltend machen. Das Einkommen der Kinder rechnet der Fiskus nur an, wenn es 624 Euro im Jahr übersteigt.


(dpa/tmn)

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