Ferienjobs sind meist von Sozialabgaben befreit

Berlin – Schüler nutzen die Sommerferien oft, um mit einem Ferienjob ihr Taschengeld aufzubessern. Beiträge zur Sozialversicherung müssen sie nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung hierfür in der Regel nicht zahlen – egal, wie viel sie verdienen. Dies gilt auch für Studenten, die zum Beispiel nur in den Semesterferien jobben.

Der Grund: Ferienjobs zählen zu den kurzfristigen Beschäftigungen. Im Normalfall sind das Jobs, die im laufenden Jahr nicht mehr als siebzig Arbeitstage oder drei Monate am Stück dauern.

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Grenzen für eine kurzfristige Beschäftigung übergangsweise für den Zeitraum vom 1. März bis 31. Oktober 2020 auf fünf Monate oder 115 Arbeitstage erhöht.

Wichtig zu beachten: Diese Grenzen müssen tatsächlich eingehalten werden. Nur dann fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Wer in diesem Jahr bereits einen Job ausgeübt hat, muss aufpassen, da mehrere kurzfristige Beschäftigungen zusammengerechnet werden.

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(dpa/tmn)

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