Ex-Sicherungsverwahrte klagen auf Schmerzensgeld

Auf Schmerzensgeld klagen vor dem Landesgericht Karlsruhe seit heute vier ehemalige Sicherungsverwahrte. Vom Land Baden-Würrtemberg verlangen die Kläger mehr als 400 000 Euro in Kompensation. Ihre Ansprüche beziehen sich auf die, nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs unzulässige, nachträglich angeordnete Sicherheitsverwahrung.Mit diesem Prozess betritt das Karlsruher Landgericht juristisches Neuland. Es könnte allerdings mit seinem Urteil einen Präzedenzfall schaffen. Vier ehemalige Sicherungsverwahrte verklagen das Land Baden-Württemberg auf Schadensersatz wegen zu lang abgesessener Strafen.

Klage stützt sich auf Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2009

Bei ihrer juristischen Forderung nach Schadensersatz stützen sich die Kläger auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte im Jahre 2009 die deutsche Praxis der nachträglich angeordneten Sicherheitsverwahrung als ausnahmslos menschenrechtswidrig eingestuft. Auch das Bundesverfassungsgericht hat 2011 die Gesetzesgrundlage für die Sicherheitsverwahrung als verfassungswidrig eingestuft und die Regierung in die Pflicht genommen eine verfassungskonforme Regelung zu schaffen.

Kläger in Karlsruhe saßen bis zu 22 Jahre in Sicherheitsverwahrung

Nachdem sie ihre Haftstrafe abgebüßt hatten, waren die Kläger, die nun in Karlsruhe Schadensersatz erstreiten wollen, wegen ihrer Gefährlichkeit noch weitere 18 bis 22 Jahre in Sicherheitsverwahrung genommen worden. Für den Zeitraum der hier jeweils über die Zehn-Jahres-Marke hinausgeht, erheben die Kläger nun Anspruch auf Entschädigungen zwischen 87 000 Euro und 155 000 Euro.