Durchblick bei der Renteninformation

Berlin/Bonn – Ist die Rente sicher? Wie viel eigene Vorsorge ist notwendig? Wer darauf Antworten finden möchte, sollte wissen, welche gesetzlichen, betrieblichen und privaten Ansprüche überhaupt bestehen. Renteninformationen liefern wichtige Hinweise.

Wer bekommt die Renteninformation – und wann?

Die Info der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung (DRV) bekommt jeder, der mindestens 27 Jahre alt ist. Selbst kümmern müssen Versicherte sich nicht. «Die Information wird automatisch verschickt», sagt DRV-Referentin Gundula Sennewald. Und zwar jedes Jahr. Private Rentenanbieter versenden ebenfalls jährlich eine Standmitteilung.

Bei Betriebsrenten gibt es zwei Wege: Wer über Pensionskasse, Pensionsfonds oder Direktversicherung Ansprüche erwirbt, erhält die Unterlagen ebenfalls jährlich. Bei Unterstützungskassen oder Direktzusagen gibt es dagegen keine solche Pflicht. Allerdings haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Rentenberechnung. «Diesen müssen sie gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend machen», erklärt Klaus Stiefermann von der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba).

Was steht in den DRV-Informationen?

Sie geben mindestens einen Überblick über bislang erworbene Anwartschaften, spiegeln also einen Status wider. Das Dokument zeigt außerdem den Beginn der Regelaltersrente und die Höhe der Zahlung, die dann zu erwarten ist.

Die DRV listet zudem auf, wie viel Geld Versicherte bei Erwerbsminderung bekämen. Die Berechnungen basieren auf den Daten, die auf dem individuellen Versicherungskonto gespeichert sind.

Was ist bei Betriebs- und Privatrenten zu beachten?

Betriebs- und Privatverträge weisen üblicherweise den Auszahlungsbetrag bei Ablauf, bei Kündigung des Vertrags, eine eventuelle Überschussbeteiligung und das garantierte Kapital aus, sagt Anke Puzicha. Sie ist Altersvorsorgespezialistin der Verbraucherzentrale Hamburg. Anhand dieser Zahlen lasse sich die Güte des Vertrags bewerten, also bestimmen, ob die Vorsorge lohnt.

Wie zuverlässig sind die Angaben?

Hundert Prozent sicher sind die Zahlen nicht. Denn sowohl DRV als auch Betriebs- und Privatrentenanbieter arbeiten mit Hochrechnungen – entweder auf Grundlage der bisherigen oder der erwarteten Entwicklung. Diese Angaben sind weder verbindlich noch einklagbar, wie Rentenberater und Buchautor Joachim Fox aus Bonn erklärt.

Was sollten Versicherte mit der Standmitteilung machen?

Auf keinen Fall ungelesen in die Schublade legen. Stattdessen sollten sie sehen, ob in Sachen Altersvorsorge Handlungsbedarf besteht. Die Standmitteilung «dient auch dazu, den Empfänger zu sensibilisieren», meint Fox. Er rät außerdem, anhand des Schreibens zu prüfen, ob die DRV alle Zeiten gespeichert hat, die für die Rente direkt oder indirekt mitzählen. Dazu gehören unter anderem Berufsausbildung, Studium, Praktika oder der Bezug von Arbeitslosengeld und Unterhalt.

Die Prüfung erfolgt über die sogenannte Kontenklärung. Diese wird bei der DRV beantragt. Das sollte möglichst früh passieren. Je länger Versicherte warten, desto schwieriger werde es erfahrungsgemäß, erforderliche Nachweis-Unterlagen wie Zeugnisse beizubringen, um Lücken im Versicherungsverlauf zu füllen, so Fox.


(dpa/tmn)

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