Drohnenabwehr: Bundeskabinett beschließt Reform des Bundespolizeigesetzes

Die Minister der Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) haben sich auf eine Änderung des Polizeigesetzes geeinigt, welche die Abwehrfähigkeiten der Bundespolizei im Umgang mit Drohnen deutlich stärken soll. Zudem soll die Bundespolizei weitere Befugnisse erhalten.

Entsprechende Gesetzentwurf liegt nun vor

Der Entwurf regelt, dass die Bundespolizei „zur Abwehr einer Gefahr, die von unbemannten Fahrzeugsystemen zu Land, in der Luft oder zu Wasser betrieben werden, geeignete technische Mittel gegen das System und dessen Steuerungseinheit oder Steuerungsverbindung einsetzen kann, wenn andere Maßnahmen aussichtslos oder wesentlich erschwert wären“.

Polizei kann Drohnen vom Himmel holen

Konkret bedeutet das: Die Polizei wird das Recht erhalten, Drohnen sowohl in der Luft, auf dem Wasser als auch am Boden zu zerstören oder zu neutralisieren – mit physischer Gewalt, elektronischen Störmitteln oder anderen technischen Optionen. Hintergrund dieser Gesetzesänderung sind unter anderem Zwischenfälle an deutschen Flughäfen, so zuletzt am Münchner Flughafen. Dort hatten unbekannte Drohnen unlängst den Flugverkehr lahmgelegt.

Reformation des Luftsicherheitsgesetzes

In den nächsten Wochen wird zudem das Luftsicherheitsgesetz weiter reformiert, um auch den Einsatz der Bundeswehr an der Seite der Polizei zu legitimieren. Unklar ist noch, ob die Bundeswehr auch dann eine gefährliche Drohne abschießen darf, wenn diese beispielsweise so hoch fliegt, dass die Polizei technisch nicht mehr eingreifen kann. Laut deutscher Verfassung ist die Rolle der Bundeswehr im Inneren streng begrenzt – sie gilt als reine Verteidigungsarmee, die nur im Falle von äußeren militärischen Bedrohungen agieren darf.

Investitionen in Planung

Für die Bundespolizei und die Länder werden mit dem neuen Gesetz umfangreiche Investitionen eingeplant: Der Bund stellt jährlich rund 90 Millionen Euro für Ausrüstung und zusätzliche 341 neue Stellen bereit, um die technischen Standards im Bereich Drohnenabwehr auf das aktuelle Niveau anzuheben.

Weitere Befugnisse für die Polizei

Zudem erhält die Bundespolizei deutlich mehr Durchgriffsrechte in den Bereichen Abschiebungen und Gefahrenabwehr. So wird gesetzlich festgelegt, dass die Bundespolizei sich künftig in ihren Zuständigkeitsbereichen bei der Bahn oder an Flughäfen oder für die Abwehr von Drohnen zuständig ist. Problem war dabei zunächst, dass im etwa 30 Jahre alten Bundespolizeigesetz das Thema Drohnenabwehr bisher nicht vorkam. Innenminister Dobrindt von der CSU hatte dennoch die Bildung einer Spezialeinheit zur Abwehr von Drohnen bei der Bundespolizei angekündigt.

Außerdem soll die Bundespolizei zur Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität mehr Befugnisse zur Telefonüberwachung erhalten. Sie darf zukünftig auch Ausreisepflichtige länger festsetzen, wenn sie diese in ihrem Zuständigkeitsbereich antrifft.

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