Von freiwillig zu pflichtversichert: Wann sich der Wechsel im Ruhestand lohnen kann
Wer im Ruhestand freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt oft auch auf Mieten oder Zinsen Krankenkassenbeiträge. Eine Prüfung der Vorversicherungszeit zeigt, ob Sie in die günstigere Pflichtversicherung wechseln können.
Gesetzlich krankenversichert ist nicht gleich gesetzlich krankenversichert: Im Ruhestand entscheidet Ihr Versichertenstatus darüber, welche Einkünfte beitragspflichtig sind. Wer freiwillig versichert ist, zahlt in der Regel auch auf Einnahmen aus einer vermieteten Wohnung oder auf Kapitalerträge. In der Krankenversicherung der Rentner, kurz KVdR, bleiben solche Einkünfte dagegen außen vor. Ein Blick auf die eigene Versicherungsbiografie kann sich deshalb lohnen, auch wenn der Rentenbeginn schon länger zurückliegt.
Worin sich die beiden Versicherungsarten unterscheiden
Die medizinischen Leistungen sind in beiden Fällen gleich. Der Unterschied liegt in der Beitragsberechnung: Pflichtversicherte zahlen nur auf bestimmte Einkunftsarten, bei freiwillig Versicherten wird die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit betrachtet.
| Einkunftsart | Pflichtversichert (KVdR) | Freiwillig versichert |
|---|---|---|
| Gesetzliche Rente | beitragspflichtig | beitragspflichtig |
| Betriebsrente und Pension | beitragspflichtig | beitragspflichtig |
| Einkommen aus selbstständiger Arbeit | beitragspflichtig | beitragspflichtig |
| Mieten und Pacht | beitragsfrei | beitragspflichtig |
| Zinsen und andere Kapitalerträge | beitragsfrei | beitragspflichtig |
| Private Rentenversicherung | beitragsfrei | beitragspflichtig |
Bei Betriebsrenten kommt ein weiterer Punkt hinzu: Für Pflichtversicherte gibt es in der Krankenversicherung einen Freibetrag, der bei freiwilliger Mitgliedschaft nicht gilt. Beiträge fallen in beiden Fällen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze an. Liegt Ihre Rente samt Betriebsrente bereits darüber, verändert ein Wechsel an den Beiträgen womöglich wenig.
Die entscheidende Hürde: die Vorversicherungszeit
Der Zugang zur KVdR hängt davon ab, wie lange Sie während Ihres Berufslebens gesetzlich versichert waren. Maßgeblich ist die zweite Hälfte des Zeitraums zwischen dem Beginn Ihrer ersten Erwerbstätigkeit und dem Rentenantrag. Davon müssen Sie mindestens neun Zehntel in der gesetzlichen Krankenversicherung verbracht haben.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel: Liegen zwischen dem ersten Job und dem Rentenantrag 44 Jahre, zählen die letzten 22 Jahre. Für die Neun-Zehntel-Regel brauchen Sie dann rund 20 Jahre Versicherungszeit.
Was angerechnet wird
- Art der Mitgliedschaft: Pflichtversicherung, freiwillige Mitgliedschaft und Familienversicherung zählen gleichermaßen.
- Kinder: Für jedes Kind werden pauschal drei Jahre gutgeschrieben. Das schließt Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ein.
Gerade die Kinderzeiten können den Ausschlag geben. Wer etwa nach einer längeren Selbstständigkeit mit privater Absicherung knapp unter der Grenze liegt, erreicht sie mit zwei Kindern unter Umständen doch noch.
So gehen Sie Schritt für Schritt vor
Automatisch wird die Vorversicherungszeit im Zusammenhang mit dem ersten Rentenantrag geprüft. Sind Sie bereits im Ruhestand, müssen Sie selbst aktiv werden:
- Unterlagen sammeln: Stellen Sie Nachweise über frühere Mitgliedschaften und Versicherungszeiten zusammen. Halten Sie auch Geburtsurkunden oder andere Belege zu Ihren Kindern bereit.
- Richtige Stelle ansprechen: Sind Sie aktuell gesetzlich versichert, ist Ihre Krankenkasse zuständig. Als Privatversicherte wenden Sie sich an die gesetzliche Kasse, bei der Sie zuletzt Mitglied waren.
- Prüfung schriftlich beantragen: Ein kurzes, formfreies Schreiben reicht meist aus. Bitten Sie darin um eine Prüfung und eine schriftliche Antwort.
- Bescheid kontrollieren: Prüfen Sie, ob alle Zeiten und Kinder berücksichtigt wurden. Halten Sie das Ergebnis für falsch, können Sie innerhalb der im Bescheid genannten Frist Widerspruch einlegen.
Für wen sich die Prüfung besonders lohnt
Am meisten profitieren können Rentnerinnen und Rentner, die neben ihrer gesetzlichen Rente weitere Einnahmen haben. Dazu zählen zum Beispiel:
- Vermieterinnen und Vermieter einer Eigentumswohnung,
- Menschen mit nennenswerten Kapitalerträgen, etwa nach einem Hausverkauf oder einer Erbschaft,
- Beziehende einer privaten Rente,
- Personen mit niedrigen Einkünften, die als freiwillig Versicherte den Mindestbeitrag zahlen.
Haben Sie außer der gesetzlichen Rente keine weiteren Einnahmen, fällt der Unterschied meist geringer aus. Eine Prüfung kann dennoch sinnvoll sein, weil Sie dann Klarheit über Ihren Status haben.
Darauf sollten Privatversicherte achten
Für privat Krankenversicherte ist der Weg in die KVdR oft versperrt, weil ihnen die nötigen gesetzlichen Versicherungszeiten fehlen. Kündigen Sie Ihren privaten Vertrag deshalb keinesfalls, bevor eine verbindliche Zusage der gesetzlichen Kasse vorliegt. Eine Rückkehr in die private Versicherung kann teuer werden oder an einer erneuten Gesundheitsprüfung scheitern. Klären Sie außerdem, was mit bisher angesparten Altersrückstellungen geschieht.
Häufige Fragen
Kostet die Prüfung der Vorversicherungszeit etwas?
Für die Prüfung durch die Krankenkasse sollten Sie grundsätzlich keine Gebühr einplanen. Kosten entstehen allenfalls, wenn Sie sich zusätzlich unabhängig beraten lassen.
Kann ich trotz Rentenbezug noch in die Pflichtversicherung wechseln?
Das ist möglich, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen. Ihre Krankenkasse teilt Ihnen mit, ob und ab wann die Pflichtmitgliedschaft gilt.
Muss ich für den Wechsel die Krankenkasse wechseln?
Nein, die Statusänderung erfolgt in der Regel bei Ihrer bisherigen Kasse. Ein Kassenwechsel ist eine davon unabhängige Entscheidung.
Was passiert, wenn mir nur wenige Monate fehlen?
Dann lohnt sich eine genaue Durchsicht Ihres Versicherungsverlaufs. Vielleicht fehlen Zeiten, die bisher nicht erfasst wurden. Reichen die Zeiten trotzdem nicht, bleibt es bei der freiwilligen Versicherung.