Steuererklärung in der Ausbildung: So holen sich Azubis ihr Geld zurück
Viele Auszubildende verschenken Geld, weil sie die Steuererklärung für unnötig halten. Wann sie sich lohnt, welche Kosten zählen und wie der Einstieg gelingt.
Die erste eigene Abrechnung ist ein besonderer Moment – bis der Blick auf die Abzüge fällt. Das Thema Steuern schieben trotzdem viele Auszubildende beiseite: zu kompliziert, zu wenig Geld, wird schon passen. Dabei kann sich die Erklärung gerade am Anfang des Berufslebens auszahlen. Wer bereits Lohnsteuer gezahlt hat, bekommt sie unter Umständen vollständig zurück. Außerdem lernen Sie dabei etwas, das Sie Ihr ganzes Arbeitsleben lang brauchen werden.
Prüfen Sie zuerst Ihre Lohnabrechnung
Ob sich die Mühe lohnt, lässt sich meist in wenigen Minuten feststellen. Sehen Sie sich Ihre monatlichen Abrechnungen oder die Lohnsteuerbescheinigung an, die Ihr Betrieb nach Jahresende ausstellt. Entscheidend sind diese Posten:
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag, falls angefallen
- Kirchensteuer, falls Sie einer steuererhebenden Kirche angehören
Stehen dort überall Nullen, gibt es in der Regel nichts zu erstatten. Eine Steuererklärung bringt Ihnen dann meist kein Geld. Ist dagegen Lohnsteuer ausgewiesen, sollten Sie genauer hinschauen.
Warum gerade Azubis oft zu viel zahlen
Der Arbeitgeber berechnet die Lohnsteuer Monat für Monat so, als würden Sie das ganze Jahr über gleich viel verdienen. Bei einem Ausbildungsstart im Spätsommer oder Herbst trifft das aber nicht zu. Haben Sie in den Monaten davor gar nichts oder nur wenig verdient, liegt Ihr Jahreseinkommen oft unter dem steuerfreien Grundfreibetrag, der regelmäßig angepasst wird. Die gezahlte Lohnsteuer erhalten Sie dann über die Steuererklärung zurück.
Ähnlich ist es in diesen Situationen:
- Sonderzahlungen: Weihnachtsgeld oder eine Prämie können dafür sorgen, dass in einem einzelnen Monat Lohnsteuer anfällt.
- Übernahme nach der Prüfung: Ab dem ersten Gehalt als Fachkraft steigt der monatliche Steuerabzug, obwohl Sie im selben Jahr noch die niedrigere Vergütung bezogen haben.
- Wechsel oder Unterbrechung: Wenn Sie die Ausbildung wechseln oder zwischendurch einige Monate ohne Einkommen sind, kann ebenfalls zu viel Steuer einbehalten worden sein.
Diese Kosten können zählen
Ausgaben für Ihre betriebliche Ausbildung sind in der Regel Werbungskosten. Ein Pauschbetrag wird automatisch berücksichtigt, auch ganz ohne Belege. Nur wenn Ihre tatsächlichen Kosten darüber liegen, senken sie die Steuer zusätzlich. Das schaffen vor allem Azubis mit langen Arbeitswegen oder einem beruflich bedingten Umzug. Eintragen sollten Sie Ihre Kosten trotzdem, denn sie summieren sich oft stärker als gedacht.
| Ausgabe | Steuerlich nutzbar? |
|---|---|
| Fahrten zum Ausbildungsbetrieb | Ja, über die Entfernungspauschale |
| Fachbücher und Lernmaterial | Ja, soweit Sie sie selbst bezahlen |
| Werkzeug und typische Berufskleidung | Ja, wenn sie beruflich genutzt werden |
| Bewerbungen und Gewerkschaftsbeitrag | Ja |
| Alltagskleidung | Nein, auch wenn Sie sie im Betrieb tragen |
| Vom Betrieb erstattete Kosten | Nein, soweit Sie die Ausgabe nicht selbst getragen haben |
| Beitrag zum Haushalt der Eltern | Nein |
Bei auswärtigen Einsätzen, etwa in einer anderen Niederlassung, kommen je nach Dauer auch Fahrtkosten und Verpflegungspauschalen infrage. Für die Berufsschule gelten teils eigene Regeln, besonders beim Blockunterricht. Die Kosten für eine Wohnung am Ausbildungsort sind nur unter engen Voraussetzungen absetzbar. Dafür braucht es im Regelfall eine doppelte Haushaltsführung, also auch einen eigenen Hausstand an einem anderen Ort. Ein Kinderzimmer bei den Eltern reicht dafür meist nicht. Im Zweifel lohnt sich eine Nachfrage beim Finanzamt oder bei einem Lohnsteuerhilfeverein.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gehören zu den Sonderausgaben. Sie dürfen nur einmal angesetzt werden. Sprechen Sie deshalb ab, ob Sie selbst oder Ihre Eltern sie in der Steuererklärung nutzen.
Schritt für Schritt zur ersten Erklärung
- Konto einrichten: Registrieren Sie sich beim kostenlosen Portal Mein ELSTER. Die Aktivierungsdaten kommen per Post, planen Sie also etwas Vorlauf ein.
- Unterlagen sammeln: Legen Sie Lohnsteuerbescheinigung, Steuer-Identifikationsnummer, Kontoverbindung und Quittungen bereit.
- Daten abrufen: Mit dem Belegabruf übernehmen Sie viele Angaben, die dem Finanzamt bereits elektronisch vorliegen. Prüfen Sie diese trotzdem.
- Kosten eintragen: Ergänzen Sie Arbeitsweg, Arbeitsmittel und weitere Ausgaben.
- Absenden und Bescheid prüfen: Belege müssen Sie in der Regel nicht mitschicken, sollten sie aber aufbewahren, falls das Finanzamt nachfragt. Vergleichen Sie den Bescheid anschließend mit Ihren Angaben.
Wer Unterstützung möchte, kann eine kostenpflichtige Steuersoftware nutzen oder sich an einen Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung wenden. Prüfen Sie dabei vorab, ob die Kosten in einem sinnvollen Verhältnis zur erwarteten Erstattung stehen. Bei einer einfachen Azubi-Erklärung reicht oft das kostenlose Portal.
Freiwillig oder Pflicht?
Für die meisten Auszubildenden ist die Abgabe freiwillig. Eine Pflicht kann aber bestehen, wenn Sie neben der Ausbildung gleichzeitig bei einem weiteren Arbeitgeber angestellt sind, nennenswerte andere Einkünfte haben, zum Beispiel aus Kapitalvermögen oder Vermietung, oder wenn das Finanzamt Sie zur Abgabe auffordert. In solchen Fällen gelten feste Fristen. Bei Unsicherheit klären Sie Ihre Situation am besten rechtzeitig mit dem Finanzamt.
Häufige Fragen
Kann ich eine Steuererklärung nachreichen?
Ja. Bei einer freiwilligen Abgabe haben Sie in der Regel vier Jahre Zeit, gerechnet ab dem Ende des jeweiligen Steuerjahres. Auch nach dem Abschluss der Ausbildung können Sie Ausbildungsjahre also noch nachholen, solange diese Frist läuft.
Bekomme ich meine Sozialabgaben zurück?
Nein. Beiträge zur Sozialversicherung werden nicht erstattet. Ein Teil davon kann aber die Steuerlast mindern. Zurück bekommen Sie nur zu viel gezahlte Steuern.
Dürfen meine Eltern mir helfen?
Ja, auch beim Ausfüllen. Eine Erstattung gehört grundsätzlich Ihnen als Steuerpflichtigem oder Steuerpflichtiger, selbst wenn Sie noch minderjährig sind. Geben Sie am besten Ihr eigenes Konto an.
Lohnt sich die Erklärung auch ohne gezahlte Lohnsteuer?
Meist bringt sie dann keine Erstattung. Haben Sie aber hohe ausbildungsbedingte Kosten, kann eine individuelle Prüfung trotzdem sinnvoll sein, zum Beispiel beim Finanzamt oder bei einem Lohnsteuerhilfeverein.