E-Scooter im Straßenverkehr: Diese Wege sind erlaubt und diese tabu
Radweg, Fahrbahn oder doch der Gehweg? Für E-Scooter gelten eigene Regeln, die nicht immer denen für Fahrräder entsprechen. Dieser Überblick zeigt, wo Sie fahren dürfen und auf welche Schilder Sie achten sollten.
Ein E-Scooter ist schnell ausgeliehen oder aus dem Kofferraum geholt und bringt Sie bequem vom Bahnhof ins Büro. Doch auf dem Weg dorthin wechseln Radspur, Gehweg und Fahrbahn oft im Minutentakt. Viele Fahrerinnen und Fahrer orientieren sich dann einfach am Radverkehr oder weichen im Zweifel auf den Bürgersteig aus. Beides kann ein Fehler sein. Wer die Grundregeln kennt, vermeidet Bußgelder, gefährliche Situationen und Ärger mit der Versicherung.
Die Faustregel: Erst der Radweg, dann die Fahrbahn
E-Scooter gehören rechtlich zu den sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen. Sie sind also weder Fahrräder noch Mopeds, sondern bilden eine eigene Fahrzeuggruppe. Für die Wahl des Weges gilt eine klare Reihenfolge:
- Vorhandene Radinfrastruktur nutzen: Gibt es einen Radweg, einen Radfahrstreifen oder eine Fahrradstraße, fahren Sie dort.
- Kombinierte Wege nutzen: Auch gemeinsame oder getrennte Geh- und Radwege stehen Ihnen offen. Auf gemeinsamen Wegen sollten Sie besonders langsam und rücksichtsvoll fahren.
- Erst dann auf die Fahrbahn: Die Straße ist nur die Ausweichlösung, wenn keine dieser Möglichkeiten vorhanden ist. Außerhalb von Ortschaften weichen Sie dabei auf den Seitenstreifen aus.
Überblick: Was gilt auf welchem Weg?
| Verkehrsfläche | Fahren erlaubt? | Das sollten Sie beachten |
|---|---|---|
| Radweg und Radfahrstreifen | Ja | Hier ist Ihr Platz, sofern vorhanden. |
| Fahrradstraße | Ja | Achten Sie auf Radfahrende und mögliche weitere Fahrzeuge. |
| Geh- und Radweg | Ja | Nehmen Sie Rücksicht auf Fußgängerinnen und Fußgänger. |
| Fahrbahn | Nur ohne passenden Radweg | Halten Sie sich möglichst weit rechts. |
| Reiner Gehweg | Nein | Ausnahme nur mit passendem Zusatzschild. |
| Fußgängerzone | Nein | Ausnahme nur mit passendem Zusatzschild. |
Schilder richtig lesen: Fahrrad ist nicht gleich E-Scooter
Besonders tückisch sind Zusatzschilder. Ein Fahrradsymbol unter einem Gehweg-Schild oder am Eingang einer Fußgängerzone wirkt wie eine Einladung, gilt aber nicht automatisch für Sie. Entscheidend ist, ob E-Scooter ausdrücklich freigegeben sind. Das erkennen Sie am Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“, das einen stilisierten Tretroller zeigt.
Fehlt dieses Zeichen, steigen Sie am besten ab und schieben. So sind Sie als Fußgängerin oder Fußgänger unterwegs und kommen ohne Regelverstoß durch den Abschnitt.
Die Vorschriften für E-Scooter werden immer wieder überprüft und angepasst. Informieren Sie sich deshalb gelegentlich über den aktuellen Stand, etwa beim Bundesverkehrsministerium. Unterwegs gelten stets die Verkehrszeichen vor Ort.
So kommen Sie sicher durch den Alltag
Die richtige Strecke ist nur ein Teil des sicheren Fahrens. Kleine Räder und ein hoher Schwerpunkt machen E-Scooter empfindlich gegenüber Bordsteinkanten, Schlaglöchern und nassem Laub. Diese Punkte helfen im Alltag:
- Abbiegen ankündigen: Hat Ihr Roller keinen Blinker, zeigen Sie die Richtung per Handzeichen an. Üben Sie das einhändige Fahren vorher an einem ruhigen Ort.
- Tempo anpassen: Mehr als 20 km/h sind nicht vorgesehen. In engen Passagen oder bei vielen Menschen ist deutlich weniger oft sinnvoller.
- Allein fahren: Der Scooter ist nur für eine Person gedacht. Eine zweite Person darf nicht mitfahren.
- Hände frei halten: Telefonieren oder Tippen während der Fahrt ist tabu.
- Sichtbar bleiben: Helle Kleidung und funktionierende Beleuchtung helfen, vor allem in der Dämmerung.
- Helm tragen: Vorgeschrieben ist er nicht, er kann bei einem Sturz aber den Kopf schützen.
Vor der ersten Fahrt: Roller und Papiere prüfen
Bei Leihrollern kümmert sich in der Regel der Anbieter um die Zulassungsvoraussetzungen. Wer einen eigenen Scooter kauft, sollte selbst genau hinsehen. Für den öffentlichen Straßenverkehr braucht das Modell eine Betriebserlaubnis und eine gültige Versicherungsplakette. Geräte ohne Straßenzulassung dürfen nur auf Privatgelände fahren, auch wenn sie im Onlinehandel oft ähnlich aussehen. Fragen Sie deshalb vor dem Kauf nach den Unterlagen.
Prüfen Sie vor der Fahrt außerdem kurz Bremsen, Licht, Klingel und Lenkung. Das gilt auch für Leihgeräte, denn sie werden täglich von vielen Menschen genutzt und nicht immer sorgsam behandelt.
Nach der Fahrt: Rücksichtsvoll abstellen
Quer auf dem Gehweg liegende Roller sind nicht nur ärgerlich, sondern für Menschen mit Rollstuhl, Rollator, Kinderwagen oder Sehbehinderung ein echtes Hindernis. Stellen Sie den Scooter so ab, dass niemand behindert wird. Halten Sie Eingänge, Überwege und Blindenleitsysteme frei. Viele Städte und Anbieter legen zusätzlich eigene Parkzonen oder Verbotsbereiche fest. Bei Leihrollern zeigt die App meist an, wo Sie die Fahrt beenden dürfen.
Häufige Fragen
Brauche ich für einen E-Scooter einen Führerschein?
Nein, ein Führerschein ist nicht erforderlich. Sie müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. Leihanbieter können in ihren Bedingungen ein höheres Mindestalter festlegen.
Darf ich meinen E-Scooter durch die Fußgängerzone schieben?
Ja. Wer absteigt und schiebt, gilt grundsätzlich als Fußgängerin oder Fußgänger. Achten Sie aber darauf, dass der Motor dabei nicht aktiv ist.
Gelten für E-Scooter dieselben Alkoholgrenzen wie für Fahrräder?
Nein. Es gelten die strengeren Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge. Wer getrunken hat, riskiert empfindliche Strafen und sogar den Führerschein. Lassen Sie den Roller nach dem Feiern also lieber stehen.
Was mache ich, wenn der Radweg plötzlich endet?
Wechseln Sie nur auf die Fahrbahn, wenn das sicher möglich ist. Ist Ihnen die Verkehrslage zu riskant, steigen Sie ab und schieben den Roller auf dem Gehweg weiter.


