Wladimir Putin: Kein härterer Führungsstil im Falle einer Wiederwahl

Im Falle eines Wahlsieges an diesem Sonntag werde der russische Präsidentschaftskandidat Wladimir Putin die Zügel der Macht nicht fester anziehen. Bei einem Treffen mit ausländischen Journalisten sagte der Regierungschef: „Warum sollte ich das tun?“.Am 4. März will sich Wladimir Putin nach 2000 und 2004 zum dritten Mal ins höchste russische Staatsamt wählen lassen. Seine Chancen auf einen Sieg stehen gut. In aktuellen Umfragen führt er mit großem Abstand vor seinen Mitkandidaten.

Demokratische Rückschritte und härterer Kurs befürchtet

Sollte der 59-Jährige in den Kreml zurückkehren, rechnen viele Kommentatoren, die dem Präsidentschaftskandidaten einen autoritären Führungsstil vorwerfen, mit einem härteren Kurs sowie allgemeinen demokratischen Rückschritten. „Woher diese Ängste rühren, weiß ich nicht. Wir planen nichts dergleichen“, betonte Putin. „Im Gegenteil, alle unsere Vorschläge sind darauf gerichtet, den Dialog mit allen zu führen – mit denen, die uns unterstützen, und mit denen, die uns kritisieren.“

Ämtertausch von Putin und Medwedew soll fortschreitender Liberalisierung nicht im Weg stehen

Die von Präsident Dmitri Medwedew in die Wege geleiteten Reformen zur Liberalisierung des politischen Systems seien durch den Ämtertausch nicht gefährdet, so Putin. Auch im Amt des Regierungschefs könne Medwedew seine Arbeit fortsetzen. Dies erleichtere ebenfalls die Zulassung von Kandidaten zu Wahlen und die Gründung von Parteien.

Putin bis 2024 an der Macht?

Der Präsidentschaftskandidat schloss indes nicht aus, zwei weitere Amtszeiten als Präsident zu regieren. Damit würde er bis 2024 an der Macht bleiben. „Wenn es so käme und den Leuten gefällt, ist das normal (…). Aber ich weiss noch nicht, ob ich insgesamt über 20 Jahre regieren will“, so Putin. Laut Verfassung musste der frühere Geheimdienstchef 2008 nach zwei Amtszeiten in Folge abtreten. In diesem Jahr darf er jedoch wieder kandidieren. Die unter Medwedew vollzogene Verfassungsänderung erlaubt nun eine Amtszeit von sechs statt ursprünglich vier Jahren.