Wann Kinder im Fahrradanhänger erlaubt sind

Berlin – Wenn die lieben Kleinen im Fahrradanhänger mitfahren, müssen Mama oder Papa kräftig in die Pedale treten. Gut, wenn Eltern dann ein Pedelec nutzen können – allerdings nicht jedes.

Nur mit einem einfachen Pedelec dürfen Kinder in einem dafür eingerichtetem Anhänger transportiert werden, berichtet der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR). Diese Elektrofahrräder unterstützen bis zu einem Tempo von 25 km/h beim Treten. Nur dann gelten sie vor dem Gesetz noch als Fahrräder und benötigen unter anderem keine Versicherung und keinen Führerschein.

Anhänger für Kinder müssen europaweit über die «DIN EN 15918 Norm» verfügen. Diese reiche allerdings nicht aus, um in Deutschland das GS-Siegel zu erhalten. «Wer also ganz sicher sein möchte, sollte auf die DIN-Norm und das GS-Siegel achten», rät der DVR.

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Elektrofahrräder oft irreführend als E-Bikes bezeichnet. Per Definition ist ein E-Bike aber eigentlich ein elektrisches Kleinkraftrad mit Gasgriff, das völlig ohne zu treten bis zu 25 km/h schnell werden kann. Hier sind Kinderanhänger genauso verboten wie an sogenannten S-Pedelecs. Diese schnellen Pedelecs funktionieren wie die normalen, werden aber bis zu 45 km/h schnell und gelten ebenfalls als Kleinkraftrad. Auch dafür sind Führerschein, Versicherung und Helm erforderlich.


(dpa/tmn)

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