Patientenverfügung: Weshalb auch junge Menschen für den Ernstfall vorsorgen sollten

Mithilfe einer Patientenverfügung kann man für sich selbst festlegen, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen im Not- oder Pflegefall gewünscht sind. Was soll passieren, wenn ich über eine längere Zeit im Koma liege? Was soll passieren, wenn ich kurz vor dem Sterben bin? Diese und viele weitere Fragen werden in einer Patientenverfügung geregelt. Sie richtet sich an das Ärzte- und Behandlungsteam und dient als Grundlage sämtlicher medizinischer Behandlungen. Die Missachtung des Patientenwillens kann unter bestimmten Umständen als Körperverletzung gewertet werden und strafbar sein.

Doch auch, wenn die Erstellung einer Patientenverfügung eine elementare Vorsorgemaßnahme ist, möchten sich nur die wenigsten jungen Menschen damit auseinandersetzen. Fakt ist jedoch: Wer sich nicht rechtzeitig um eine Patientenverfügung kümmert, überlässt die Entscheidung über sein eigenes Leben anderen Menschen.

Mehr als nur Vorsorge

Eine Patientenverfügung ist nicht nur eine wichtige Vorsorgemaßnahme für den Ernstfall, sondern ebenso ein Akt der Selbstbestimmung und somit ein hohes Gut für Menschen in jedem Alter. Schwere Unfälle oder Erkrankungen machen leider auch vor jungen Menschen nicht Halt, weshalb es umso wichtiger ist, sich frühzeitig mit einer Patientenverfügung abzusichern.

Grundsätzlich ist dies ab dem Beginn der Volljährigkeit, also mit 18 Jahren, möglich. Um eine Patientenverfügung erstellen zu können, muss zudem gewährleistet sein, dass man seinen freien Willen bekunden kann und entscheidungsfähig ist. Im Übrigen besteht nicht nur die Notwendigkeit für eine Patientenverfügung, sondern gegebenenfalls auch die für ein Testament. Ein Dienstleister für Testamente in Dachau weist zum Beispiel darauf hin, dass dies für Menschen in jedem Alter wichtig ist, wenn sie ihren Nachlass nach ihren eigenen Wünschen und Vorstellungen regeln möchten.

Welche Formalien beachtet werden sollten

Eine Patientenverfügung muss zwingend schriftlich erstellt werden, lesbar sein und mit Ort, Datum sowie der eigenen Unterschrift versehen sein. Dabei ist es nicht notwendig, dass diese notariell beglaubigt wird. Beim Ausfüllen ist es entscheidend, dass möglichst konkret auf Fragestellungen eingegangen wird. Allgemeine Formulierungen, die viel Interpretationsspielraum zulassen, sollten unbedingt vermieden werden. Unklare Formulierungen können im schlimmsten Fall dazu führen, dass formulierte Wünsche unwirksam werden. Die Patientenverfügung kann zudem mit persönlichen Wertvorstellungen zum Sterben oder anderen persönlichen Äußerungen ergänzt werden. Wer möchte, hat zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, die Verfügung zu ändern oder diese zu widerrufen.

Neben der Patientenverfügung ist es außerdem sinnvoll, zeitgleich eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Mit einer Vorsorgevollmacht hat man die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu bevollmächtigen, die einen im Falle einer Geschäftsunfähigkeit in unterschiedlichen Angelegenheiten vertritt. Wird keine Vertrauensperson benannt, kann es unter bestimmten Voraussetzungen passieren, dass ein gesetzlicher Betreuer vom Gericht eingesetzt wird.

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