Kasko-Versicherung kann Leistungen kürzen

Hamburg/Berlin – Die Reifen müssen zu den Witterungsbedingungen passen: Autofahrer sind bei Eis, Frost, Glätte oder Schnee verpflichtet, mit Winterreifen zu fahren.

Sind Autofahrer bei solchem Winterwetter mit Sommerreifen unterwegs, riskieren sie im Schadenfall, dass die Kaskoversicherung ihre Leistungen deutlich kürzt. Darauf macht der Bund der Versicherten aufmerksam. Denn dann handeln Autofahrer grob fahrlässig.

Wer solche Kürzungen vermeiden will, sollte beim Abschluss der Kaskoversicherung darauf achten, dass der Versicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung eines Versicherungsfalls verzichtet. Denn dann zahlt der Versicherer Schäden am eigenen Auto in der Regel zu 100 Prozent.

Schäden an anderen Fahrzeugen oder Personen reguliert hingegen die Kfz-Haftpflichtversicherung, informiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). In der Regel kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers also für Schäden der Unfallopfer auf – und zwar auch dann, wenn der Verursacher mit Sommerreifen gefahren ist.


(dpa/tmn)

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