Junge Schüler brauchen für Ferienjob Zustimmung der Eltern

Berlin – Kinder dürfen bis einschließlich ihres 14. Lebensjahres nicht ohne Erlaubnis der Eltern in den Ferien jobben. Nur wenn die Eltern explizit zustimmen, dürfen Kinder ab 13 Jahren bis zu zwei, in der Landwirtschaft drei Stunden täglich zwischen 8.00 und 18.00 Uhr arbeiten.

Einen Nachteil haben Minderjährige dabei: Für sie gilt das Mindestlohngesetz nicht. Für ihren Lohn fallen dennoch Steuern an, wenn er den monatlichen Freibetrag von 750 Euro brutto übersteigt. Die Steuern werden in der Regel aber vom Finanzamt im nächsten Jahr erstattet, wenn man einen entsprechenden Antrag stellt. Darauf weist die DGB-Jugend hin.


(dpa/tmn)

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