Der lange Weg zum Patent

Wer schon eine patentfähige Erfindung vorzuweisen hat, möchte sie natürlich auch schützen. Damit nicht jeder bei jedem abkupfern kann und das Besitzrecht des Gedankenguts durch das Recht des Stärkeren ausgetragen werden muss, gibts es das Patent.

Das erste Mal im 13. Jahrhundert in England angewendet, kann man sich heutezutage jede eigene Erfindung patentieren lassen. Wie es geht, wo man es macht und was man beachten muss, wissen leider nur die wenigsten und scheuen daher den Gang zum Patentamt. Dabei ist alles nur halbso schlimm, wie man denken könnte.

Alles beginnt mit dem Ganz zum Deutschen oder auch zum Europäischen Patentamt. Für die Schweizer und Österreicher gibt es selbstverständlich das landestypische Equivalent. Der Sitz des Deutschen Patentamtes ist in München mit Zweigstellen in Jena und Berlin. Dort kann man eine Patentanmeldung stellen. Wem ein nationales Patent nicht reicht, kann dort auch die internationale Version nach dem Patent Cooperation Treaty beantragen. Damit schützt man sein geistiges Eigentum immerhin im 130 Ländern weltweit.

Die Verfahren haben eines gemein. Die Patentbehörde recherchiert den aktuellen Stand der Technik und gleicht es mit der vermeindlichen Neuerung ab. Dabei geht es hauptsächlich um die Punkte
1. Neuerung – Ist das Produkt noch nie in dieser oder einer stark ähnlichen Form patentiert worden?
2. Erfinderische Tätigkeit – Kommt ein Fachmann im Wissen des Stands der Technik ohne weiteres auf den Anmeldegegenstand?
3. Klarheit – Ist der Schutzumfang des Gegenstandes genau festgelegt?

Dabei hat der Anmeldende jederzeit das Recht, genauer zu spezifizieren. Es wird also nicht eine unabänderliche Entscheidung getroffen, sondern stehts Rücksprache gehalten.
Hat alles funktioniert, hat man nun zwanzig Jahre lang das Recht an dem geschützten Gegenstand. Die Schattenseite ist schnell erklärt. Ein nationales Patent ist nicht viel wert und schon die europaweite Fassung schlägt insgesamt mit rund 30.000€ zu Buche. Darin enthalten sind allerdings auch anfallenden Beratungs- und Übersetzungskosten. Daher sollte man sich gut überlegen, was man für patentwürdig hält.

Anders steht es mit dem Recht in Australien. Während hier nur neue Erfindungen patentiert werden können, kann dort alles geschützt werden, was kein Patent hat. Kein Unterschied? Dann sagen Sie das mal dem findigen Australier, der sich in den neunzigern das Rad patentieren lies…


IMG: Darius Turek – Fotolia