Betreuungsgeld: Kein Ende der Debatte in Sicht

Der Streit um die Einführung des geplanten Betreuungsgeldes ist ungebrochen. Nun hegt das Bundesjustizministerium einem Pressebericht zufolge verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Betreuungsleistung.Im Falle einer Regelung, wonach Eltern, die die Betreuungsleistung einer kommunal finanzierten Einrichtung in Anspruch nehmen, vom Betreuungsgeld ausgeschlossen werden, bestehe „ein hohes verfassungsrechtliches Risiko“, zitiert die „Berliner Zeitung“.

Betreuungsgeld widerspricht Förderauftrag des Grundgesetzes

Die Regelung dränge „die Eltern zu einer bestimmten Art und Weise der Erziehung ihrer Kinder“: „Je weniger die Eltern für die Betreuungseinrichtung ausgeben, desto stärker setzt ein Betreuungsgeld von 150 Euro Anreize, das Kind aus der Betreuungseinrichtung herauszunehmen und selbst zu betreuen“, zitiert die Zeitung. Dies treffe besonders auf sozial schwächere Familien zu. Der Staat stehe in der Pflicht, Familien als eigenständige und selbstverantwortliche Gemeinschaften zu respektieren.

Weiterhin schaffe das Betreuungsgeld Anreize für Frauen mit geringem Einkommen, ihre Erwerbstätigkeit aufzugeben. Dies stehe im Kontrast zum Förderauftrag des Grundgesetzes. Bedenken gegen das Betreuungsgeld äußerte bereits Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Sie wolle jedoch zunächst den ausgearbeiteten Gesetzesentwurf des Ministeriums abwarten.

Fragwürdige Finanzierung

Andere Probleme sieht FDP-Chef Philipp Rösler bei der Einführung der Betreuungsleistung. Die finanziellen Spielräume seien kaum gegeben. So wäre das Ziel, 2014 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, mit den Ausgaben für das Betreuungsgeld kaum vereinbar.

Um eine Null-Verschuldung zu erreichen, seien Einsparungen in Höhe von 14,6 Milliarden Euro sowie zusätzliches Wachstum erforderlich, sagte Rösler. Derzeit ließe sich noch nicht voraussagen, welchen finanziellen Aufwand das Betreuungsgeld fordern würde, da noch mein Modell existiere. „Das ist erstmal ein Thema der Union.»