Bei zu hoher Miete nicht auf Senkung spekulieren

Hamburg – Gegen eine zu hohe Miete können Verbraucher mit einer Rüge vorgehen, auch nach der Vertragsunterschrift für eine neue Wohnung. Vielleicht kommt da der Gedanke, die Wohnung, die über dem eigenen Budget liegt, einfach anzumieten – in der Hoffnung, dass die Miete noch sinkt.

Von so einem Vorgehen rät jedoch Siegmund Chychla vom Mieterverein zu Hamburg ab. Anmieten sollte man eine Wohnung immer nur, wenn man auch die hohe Miete zahlen kann.

Danach gilt aber: schnell handeln und prüfen, ob die Miethöhe tatsächlich zu hoch und damit nicht gerechtfertigt ist. Erst ab dem Zeitpunkt der Rüge stehen Mietern Rückforderungen zu. Bedeutet: Jeder Monat, an dem man das nicht macht, ist verloren. Häufig gelingt ein Nachweis für eine zu hohe Miete aber nur mit fachlicher Expertise.

Die Mietpreisbremse, die oft in Kommunen mit angespannten Wohnungsmarkt gilt und die seit 1. Januar verschärft ist, hilft laut Chychla Mietern wenig. Die Regeln sind seiner Einschätzung nach «total kompliziert». Da steige keiner mehr durch.


(dpa/tmn)

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