An Schulen soll das Grundgesetz verteilt werden

Berlin – Alle Schüler in Deutschland sollen eine Ausgabe des Grundgesetzes erhalten. Auf eine entsprechende Empfehlung an die Länder wolle sich die Kultusministerkonferenz (KMK) an diesem Donnerstag (14. März) verständigen, sagte ihr Präsident, Hessens Kultusminister Alexander Lorz (CDU).

Die Schüler sollen das Grundgesetz im Lauf ihrer Schullaufbahn erhalten. In dem Konferenzgremium sind die Bildungsminister der Länder versammelt, um politische Grundlagen der Bildung zu bestimmen.

Lorz sagte, die Demokratie und das Wertesystem seien heute leider nicht mehr selbstverständlich. «Schulen sind der beste Ort, um Demokratie, Respekt und die Regeln des Zusammenlebens zu verstehen und zu lernen», so der Präsident der Ministerkonferenz.

Hinter der geplanten massenhaften Verteilung des Grundgesetzes steht nach Angaben von Lorz der Gedanke, dass Schüler mit der verfassungsmäßigen Werteordnung vertraut werden sollten. Das gelte bei allen unterschiedlichen sozialen, religiösen und kulturellen Hintergründen.

Das Grundgesetz ist die Verfassung Deutschlands. Es besteht seit Gründung der Bundesrepublik 1949. Die grundlegenden Regeln für das Zusammenleben sind darin festgehalten. Alle Behörden, Gerichte und Bürger müssen sich daran halten.

Schon im ersten Abschnitt des Grundgesetzes steht beispielsweise: «Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.» Weiter heißt es: «Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.»

Bereits im Oktober 2018 hatte die
Kultusministerkonferenz eine Empfehlung verabschiedet, um die demokratische Grundordnung in der Praxis zu vermitteln.


(dpa)

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