Abbiegen auf einer Kreuzung müssen Fahrer abstimmen

Berlin – Wenn ein Links- und ein entgegenkommender Rechtsabbieger an einer Kreuzung zusammenstoßen, ist die Rechtslage schwierig. Sowohl die Ampelschaltung als auch der Vorrang des Kreuzungsräumers müssen genau untersucht werden. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin.

In einem konkreten Fall (AZ: 22 U 211/16) war ein Mann an einer Linksabbiegerampel links abgebogen. Dabei stieß er mit einem entgegenkommenden Fahrzeug einer Frau zusammen, die rechts abbog. Der Mann war der Meinung, er habe wegen seiner grünen Ampel Vorfahrt. Die Frau dagegen betonte, der Mann sei bereits bei Rot losgefahren. Sie selbst habe als Kreuzungsräumerin Vorrang.

Das Kammergericht entschied zugunsten des Mannes. Laut dem Gericht konnte die Frau nicht nachweisen, dass er bei Rot losgefahren war. Grundsätzlich hätten zwar Kreuzungsräumer Vorrang, jedoch müssten sie sich mit anderen Verkehrsteilnehmern abstimmen. Dies war nicht erfolgt. Außerdem war nicht deutlich geworden, dass die Frau eine Kreuzungsräumerin ist, denn sie stand an zweiter Stelle und noch im Fußgängerbereich.


(dpa/tmn)

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