Das Landgericht Leipzig verurteilte den Angeklagten am Mittwochnachmittag.
Geringeres Strafmaß als gefordert
Bereits zu Prozessbeginn am 30. März war der Angeklagte geständig und räumte ein, die technische Infrastruktur des Portals von Beginn an programmiert zu haben. Eine konkrete Strafe forderte die Verteidigung in ihrem Plädoyer nicht. Es war lediglich von einem "angemessenen Strafmaß" die Rede. Die Generalstaatsanwaltschaft sprach sich hingegen für eine Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten aus.
Website stellte unzählige Filme illegal zur Verfügung
Bereits seit vergangenem Jahr saß der 29-jährige Angeklagte in Untersuchungshaft. Die Website Kino.to wurde unlängst von den Behörden vom Netz genommen. Die Seite stellte mehr als 135.000 raubkopierte Filme, Serien und Dokumentationen zur Verfügung.
(gth / dpa)

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