Ihre Rechte beim Kauf auf dem Weihnachtsmarkt

Bremen – Stellt sich ein Präsent vom Weihnachtsmarkt zu Hause als mangelhaft heraus, müssen Kunden das nicht hinnehmen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Bremen hin. Wie beim Kauf im Laden können Käufer den Mangel bis zu zwei Jahre lang reklamieren.

Am einfachsten ist es, schon innerhalb der ersten sechs Monate aktiv zu werden, wie die Verbraucherzentrale erläutert. Denn in dieser Zeit wird davon ausgegangen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Händler könnten Kunden dann nicht einfach abweisen und die Schuld auf sie schieben.

Doch an wen wenden Verbraucher sich, wenn der Weihnachtsmarkt schon abgebaut ist? Um den Händler auch dann noch zu erreichen, sollten sie sich beim Kauf einen Beleg mit Namen und Anschrift des Verkäufers geben lassen, empfiehlt die Verbraucherzentrale.

Käufer können Artikel aber nicht einfach zurückbringen, bloß weil sie dem Beschenkten nicht gefallen. Ein Widerrufsrecht gibt es auf dem Weihnachtsmarkt nämlich nicht.


(dpa/tmn)

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