Hausaufbahrung gibt Zeit für den Abschied von Verstorbenen

Königswinter – Stirbt ein Angehöriger daheim, muss er nicht umgehend aus der Wohnung oder dem Haus weggebracht werden. Selbst eine Aufbahrung ist zu Hause möglich, erklärt die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas.

Die Tradition der Hausaufbahrung kennen viele nur aus Filmen. Sie sei aber zunehmend wieder im Gespräch. Manche Angehörige könnten dadurch den Tod und dessen endgültigen Charakter erst richtig begreifen.

Sofern die Verstorbenen nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten haben, sei eine Aufbahrung im eigenen Zuhause mit oder ohne Sarg für ein bis zwei Tage möglich. Die Höchstdauer sei von Bundesland zu Bundesland verschieden.

In der Regel müssen Verstorbene erst 36 Stunden nach Eintritt des Todes in eine Leichenhalle überführt werden. Abweichende Fristen bestehen in Brandenburg und Sachsen (24 Stunden) sowie in Thüringen (48 Stunden).


(dpa/tmn)

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