Bundesregierung will sich vor arbeitssuchenden EU-Zuwanderern schützen

Nach Informationen der „Frankfurter Rundschau“ will die schwarz-gelbe Bundesregierung, angesichts steigender Arbeitslosenzahlen in südeuropäischen Ländern, den Zuzug arbeitsuchender EU-Bürger nach Deutschland erschweren.

Dies gehe aus einer Geschäftsanweisung des Bundesarbeitsministeriums an die Bundesagentur für Arbeit vom 23. Februar hervor. So sollen Neuzuwanderer etwa aus Griechenland, Portugal und Spanien dem Blatt zufolge künftig keine Hartz-IV-Leistungen mehr bekommen.

Arbeitssuchende EU-Bürger haben keinen Anspruch auf Hartz IV in Deutschland

Das Ministerium begründe die Maßnahme mit dem Wunsch, für alle EU-Angehörigen gleiches Recht zu schaffen. Nunmehr hätten sämtliche EU-Bürger, die ausschließlich zur Arbeitsuche nach Deutschland einreisten, keinen Anspruch mehr auf das Arbeitslosengeld II.

Bisher stand die Leistung laut Zeitung Zuwanderern aus den 17 Staaten des Europäischen Fürsorgeabkommens (EFA) von 1953 zu. Mit einem Vorbehalt gegen das EFA mache die Bundesregierung nun dieses höchstrichterliche Urteil gegenstandslos.

Oppositionsvertreter reagierten mit Unverständnis

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Elke Ferner, sagte der „FR“ „Die Zahl derjenigen Zuwanderer, die direkt nach der Ankunft in Deutschland Hartz IV beantragt haben, geht gegen Null“. Die Bundesregierung falle mit Blick auf arbeitswillige Migranten aus der EU „sozialpolitisch auf den Stand vor 1953 zurück“.

Eigentlich besteht kein Handlungsbedarf

Auch nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit besteht „eigentlich kein Handlungsbedarf“, da Zuwanderung aus EU-Ländern in die deutschen Sozialsysteme bislang nur im Einzelfall aufgetreten sei.