Bei Bonusprogramm der Krankenkasse auf Frist achten

Heilbronn – Krankenkassen bieten häufig Bonusprogramme an. Um die Geldprämien oder Kostenzuschüsse zu erhalten, müssen Versicherte oft aber Fristen einhalten. Bei einigen Kassen endet diese am 31. März 2019 – für Maßnahmen im Jahr 2018.

Darauf macht die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher (GVI) aufmerksam. Verbraucher sollten sich bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse erkundigen, bis wann sie Unterlagen und Nachweise einreichen müssen, damit sie die Fristen nicht verpassen.

Die Programme sollen Anreize schaffen, damit Kunden eine bestimmte Anzahl gesundheitsfördernder Maßnahmen absolvieren sowie Untersuchungen beim Arzt wahrnehmen. Zum Teil bieten die Kassen Versicherten mehrere hundert Euro pro Jahr an.


(dpa/tmn)

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