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Radfahrer überholen: Diese Abstände müssen Autofahrer einhalten

Beim Überholen von Radfahrenden schreibt die Straßenverkehrsordnung feste Mindestabstände vor: 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts. Lesen Sie, was das im Alltag bedeutet und wann Sie besser hinter dem Rad bleiben.

Die Landstraße ist schmal, vor Ihnen tritt jemand gleichmäßig in die Pedale, und im Rückspiegel rückt bereits das nächste Auto näher. Solche Momente kennt fast jeder, der regelmäßig Auto fährt. Schnell entsteht der Impuls, sich noch irgendwie vorbeizuschieben. Doch beim Überholen von Radfahrenden entscheidet nicht das Gefühl über den richtigen Abstand: Die Straßenverkehrsordnung nennt dafür klare Werte.

Diese Mindestabstände gelten

Wer mit einem Kraftfahrzeug überholt, muss zu Radfahrenden einen festgelegten seitlichen Mindestabstand einhalten. Die gleichen Werte gelten beim Überholen von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie von Menschen auf E-Scootern.

OrtSeitlicher Mindestabstand
Innerorts1,5 Meter
Außerorts2 Meter

Die Regel betrifft nicht nur Pkw, sondern alle Kraftfahrzeuge, also auch Motorräder, Transporter, Busse und Lkw. Wichtig: Es handelt sich um Untergrenzen, nicht um Richtwerte für jede Lage. Unter ungünstigen Bedingungen kann mehr Abstand nötig sein.

Wann mehr Platz sinnvoll ist

Radfahrende bewegen sich selten schnurgerade. Ein Schlagloch, eine Windböe oder ein kurzer Blick über die Schulter genügen, damit das Rad einen Schlenker macht. Lassen Sie deshalb zusätzlichen Raum, wenn eine dieser Situationen zutrifft:

  • Kinder auf dem Rad: Sie fahren oft weniger spurtreu und reagieren mitunter unerwartet.
  • Ältere oder unsicher wirkende Radfahrende: Auch sie können beim Anfahren oder Ausweichen stärker schwanken.
  • Starker Seitenwind: Böen können ein Rad spürbar versetzen, besonders auf Brücken und freien Strecken.
  • Schlechter Fahrbahnrand: Rollsplitt, Laub, Pfützen oder Kanaldeckel zwingen zum Ausweichen.
  • Glätte, Nässe oder schlechte Sicht: Hier verlängern sich Reaktions- und Bremswege.
  • Überholen mit großem Fahrzeug: Ein Lkw oder Transporter erzeugt beim Vorbeifahren einen deutlichen Luftsog.

Auch das Tempo spielt eine Rolle. Je größer der Geschwindigkeitsunterschied, desto bedrohlicher wirkt das Manöver und desto weniger Zeit bleibt allen Beteiligten für eine Reaktion. Nehmen Sie daher vor dem Überholen möglichst etwas Gas weg.

So schätzen Sie den Abstand im Alltag ein

Aus dem Auto heraus sind 1,5 Meter schwerer einzuschätzen, als viele vermuten. Als grobe Orientierung hilft die eigene Fahrzeugbreite: Eineinhalb Meter sind nur wenig schmaler als ein Kleinwagen. Zwischen Ihrem Wagen und dem Rad sollte also fast noch ein weiteres kleines Auto Platz haben.

Eine einfache Rechnung zeigt, wie viel Straße das braucht. Angenommen, das Rad belegt mit seinem Abstand zum Fahrbahnrand etwa einen Meter. Dazu kommen 1,5 Meter Sicherheitsabstand und rund zwei Meter für Ihr Auto. Das ergibt bereits etwa viereinhalb Meter. Auf einer fünf Meter breiten Straße ist Überholen bei Gegenverkehr also praktisch ausgeschlossen.

Wenn der Platz nicht reicht: lieber hinterherfahren

Lässt sich der Mindestabstand nicht einhalten, dürfen Sie nicht überholen. Das gilt auch dann, wenn es hinter Ihnen drängelt. Bleiben Sie mit genügend Abstand hinter dem Rad, damit Sie die Lage gut überblicken und bei einem Sturz rechtzeitig bremsen können. Oft dauert das nur wenige Augenblicke, bis eine breitere Stelle oder eine Lücke im Gegenverkehr kommt.

Verzichten Sie außerdem auf das Überholen, wenn:

  • die Strecke vor Ihnen nicht vollständig einsehbar ist, etwa vor Kuppen und Kurven,
  • Gegenverkehr naht oder Sie ihn nicht sicher ausschließen können,
  • ein Verkehrszeichen das Überholen einspuriger Fahrzeuge untersagt,
  • Sie kurz danach rechts abbiegen wollen und dem Rad den Weg abschneiden würden.

Schritt für Schritt sicher vorbeifahren

  1. Vorausschauen: Prüfen Sie Gegenverkehr, Straßenbreite und mögliche Hindernisse vor dem Rad, zum Beispiel parkende Autos.
  2. Absichern: Blicken Sie in Spiegel und tote Winkel, und setzen Sie den Blinker.
  3. Ausscheren: Ziehen Sie frühzeitig und deutlich nach links, nicht erst unmittelbar neben dem Rad.
  4. Vorbeifahren: Halten Sie Abstand und ein ruhiges Tempo.
  5. Einscheren: Kehren Sie erst dann nach rechts zurück, wenn das Rad deutlich im Rückspiegel zu sehen ist.

Der Rücksicht wegen lohnt sich auch ein Blick auf die Tür: Öffnen Sie sie nach dem Parken am besten mit der rechten Hand. So drehen Sie den Oberkörper automatisch zur Seite und erkennen herannahende Radfahrende eher.

Häufige Fragen

Gilt der Mindestabstand auch, wenn ein Schutzstreifen vorhanden ist?

Ja. Ein aufgemalter Schutzstreifen ersetzt den Abstand nicht. Auch wenn Sie Ihre Spur nicht verlassen, müssen Sie beim Vorbeifahren den vorgeschriebenen Abstand einhalten. Anders sieht es bei einem baulich von der Fahrbahn getrennten Radweg aus.

Darf ich eine durchgezogene Linie überfahren, um Abstand zu halten?

Nein. Die durchgezogene Linie gilt auch beim Überholen von Radfahrenden. Passt der Abstand nicht, ohne die Linie zu überfahren, bleiben Sie hinter dem Rad.

Muss ich auch an der Ampel 1,5 Meter Abstand halten?

Nicht in jedem Fall. Sind Radfahrende an Kreuzungen oder Einmündungen rechts an wartenden Autos vorbeigefahren oder neben ihnen zum Stehen gekommen, kann von den Mindestabständen abgewichen werden. Beim Anfahren sollten Sie dennoch besonders aufmerksam sein, vor allem wenn Sie abbiegen.

Was droht, wenn ich zu dicht überhole?

Es drohen ein Bußgeld und unter Umständen weitere Folgen, deren Höhe von den Umständen abhängt, etwa ob jemand gefährdet wurde. Kommt es zum Unfall, kann sich ein zu geringer Abstand außerdem auf die Haftung auswirken.