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125er fahren mit dem Autoführerschein: So funktioniert die Erweiterung B196

Für ein leichtes Motorrad brauchen Autofahrerinnen und Autofahrer nicht unbedingt einen eigenen Motorradführerschein. Was die Schlüsselzahl B196 erlaubt, wer sie erwerben kann und worauf Sie beim Einstieg achten sollten.

Morgens am Stau vorbei zur Arbeit oder am Wochenende über Landstraßen fahren: Viele Menschen, die seit Jahren Auto fahren, finden diese Vorstellung reizvoll. Eine vollständige Motorradausbildung mit Prüfungen ist dafür nicht in jedem Fall nötig. Mit der Schlüsselzahl 196 lässt sich die Fahrerlaubnis der Klasse B um leichte Motorräder erweitern. Der Weg dorthin ist vergleichsweise kurz, das Fahren auf zwei Rädern bleibt aber anspruchsvoll. Deshalb lohnt es sich, Regeln, Kosten und Risiken vorab genau anzusehen.

Was die Schlüsselzahl B196 erlaubt

Die Erweiterung berechtigt dazu, in Deutschland Leichtkrafträder zu fahren, die auch zur Führerscheinklasse A1 gehören. Umgangssprachlich heißen sie oft „125er“. Für diese Fahrzeuge gelten klare technische Grenzen:

  • Hubraum: höchstens 125 Kubikzentimeter
  • Motorleistung: höchstens 11 Kilowatt, das entspricht rund 15 PS
  • Verhältnis von Leistung zu Gewicht: höchstens 0,1 Kilowatt je Kilogramm

Das klingt zunächst nach wenig, doch solche Maschinen sind keine Mofas. Viele erreichen Geschwindigkeiten, die für Landstraßen und je nach Modell auch für Schnellstraßen ausreichen. Entsprechend hoch sind die Anforderungen an Aufmerksamkeit und Fahrzeugbeherrschung.

Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

AnforderungRegelung
Mindestalter25 Jahre
Führerscheinbesitzmindestens fünf Jahre Klasse B
SchulungTheorie und Praxis in einer Fahrschule
Prüfungkeine theoretische oder praktische Prüfung
Geltungsbereichnur innerhalb Deutschlands

Besonders der letzte Punkt wird leicht übersehen. Wer in einer Grenzregion wohnt oder eine Motorradreise ins Ausland plant, kann die Berechtigung dort nicht nutzen. Für solche Fahrten brauchen Sie eine international anerkannte Motorradklasse.

So kommen Sie Schritt für Schritt zur Erweiterung

  1. Fahrschule auswählen: Nicht jede Fahrschule bietet die Schulung an. Fragen Sie nach freien Terminen, dem Ablauf und den Gesamtkosten.
  2. Theorie besuchen: Vorgesehen sind mindestens vier Einheiten zu je 90 Minuten. Dabei geht es unter anderem um Risiken, Fahrphysik und Schutzkleidung.
  3. Praxis absolvieren: Hinzu kommen mindestens fünf praktische Einheiten zu je 90 Minuten. Wenn Sie sich noch unsicher fühlen, sollten Sie zusätzliche Stunden einplanen.
  4. Bescheinigung erhalten: Nach Abschluss stellt die Fahrschule einen Nachweis aus.
  5. Eintragung beantragen: Die Fahrerlaubnisbehörde trägt die Schlüsselzahl in den Führerschein ein. Erst danach dürfen Sie losfahren.

Die Kosten unterscheiden sich je nach Region und Fahrschule. Vergleichen Sie deshalb mehrere Angebote und prüfen Sie, ob Leihmotorrad, Lehrmaterial und Bescheinigung enthalten sind. Für die Eintragung fallen außerdem Behördengebühren an.

Keine Prüfung heißt nicht wenig Risiko

Verkehrssicherheitsfachleute sehen den erleichterten Zugang kritisch, denn eine kurze Schulung ersetzt keine Fahrpraxis. Auch langjährige Routine im Auto hilft nur teilweise: Sie kennen zwar die Verkehrsregeln, aber das Motorrad reagiert anders. Es gibt keine Knautschzone, das Gleichgewicht spielt eine große Rolle, und schon Rollsplitt oder nasse Fahrbahnmarkierungen können gefährlich werden. Hinzu kommt, dass andere Verkehrsteilnehmer Zweiräder leicht übersehen oder ihre Geschwindigkeit falsch einschätzen.

Diese Punkte helfen beim sicheren Einstieg:

  • Ruhig anfangen: Üben Sie Anfahren, Kurven und Gefahrenbremsungen zunächst auf einem geeigneten, verkehrsarmen Gelände.
  • Bremsen trainieren: Eine Vollbremsung auf dem Motorrad muss regelmäßig geübt werden, damit sie im Ernstfall gelingt.
  • Vorausschauend fahren: Rechnen Sie an Einmündungen damit, dass Sie nicht gesehen werden.
  • Fahrsicherheitstraining buchen: Ein solcher Kurs ist gerade im ersten Jahr sinnvoll und auch später eine gute Auffrischung.
  • Gute Schutzausrüstung tragen: Der Helm ist Pflicht. Empfehlenswert sind außerdem Handschuhe, Protektorenjacke, feste Hose und Stiefel, auch bei kurzen Strecken und warmem Wetter.

Was Sie vor dem Kauf bedenken sollten

Machen Sie möglichst vor dem Kauf eine Probefahrt, sobald Sie fahren dürfen. Sitzhöhe, Gewicht und Bedienung sollten zu Ihnen passen. Sie müssen die Maschine im Stand sicher halten und beim Rangieren gut kontrollieren können. Prüfen Sie beim Gebrauchtkauf auch, ob das Fahrzeug über ABS oder eine Kombibremse verfügt und ob es technisch unverändert ist. Nachträgliche Leistungssteigerungen können dazu führen, dass Sie die Grenzen Ihrer Fahrerlaubnis überschreiten.

Rechnen Sie neben dem Kaufpreis auch laufende Ausgaben ein: Versicherung, Wartung, Verschleißteile, regelmäßige Hauptuntersuchung und Schutzausrüstung. Holen Sie vorab einen Versicherungsvergleich ein, denn die Beiträge hängen unter anderem vom Fahrzeug, vom Wohnort und von Ihren persönlichen Angaben ab.

Häufige Fragen

Darf ich mit B196 ins Ausland fahren?

Nein. Die Erweiterung gilt nur in Deutschland. Für Fahrten im Ausland benötigen Sie eine dort anerkannte Fahrerlaubnis, zum Beispiel einen vollwertigen Motorradführerschein.

Muss ich am Ende der Schulung eine Prüfung ablegen?

Nein. Sie müssen die vorgeschriebenen Einheiten vollständig absolvieren, eine Prüfung ist jedoch nicht vorgesehen. Gerade deshalb sollten Sie selbst ehrlich einschätzen, ob Sie schon sicher genug fahren.

Kann ich danach auch größere Motorräder fahren?

Nein. B196 gilt nur für Leichtkrafträder innerhalb der genannten Grenzen. Für stärkere Maschinen brauchen Sie die passende Führerscheinklasse mit eigener Ausbildung und Prüfung.

Ist die Erweiterung auch für den Alltag sinnvoll?

Das hängt von Ihrem Arbeitsweg, dem Wetter, Ihrem Parkplatzangebot und Ihrer Erfahrung ab. Rechnen Sie auch mit den Zeiten, in denen Sie das Motorrad nicht nutzen können, und halten Sie für solche Tage eine Alternative bereit.